Aufnahmegespräch
Ein Aufnahmegespräch ist ein Erstgespräch im Rahmen der Aufnahme in eine Einrichtung oder ein Leistungsangebot. Es dient der Anamnese, der Bedarfsermittlung und der Planung der weiteren Versorgung. Typische Einsatzgebiete sind Krankenhäuser, Rehabilitationszentren, soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Schulen und Jugendämter.
Ziel ist es, den individuellen Hilfebedarf zu erfassen, Zugangsvoraussetzungen zu prüfen, notwendige Informationen zu sammeln und
Ablauf und Beteiligte: Das Gespräch wird üblicherweise von geschultem Personal geführt, etwa einer Pflegefachkraft, Sozialarbeiterin oder
Dokumentation und Folgeplanung: Ergebnisse werden dokumentiert, oft in einer Anamnese- oder Aufnahmeakte, und fließen in den
Rechtliche Aspekte: Das Aufnahmegespräch orientiert sich an geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, nationale Datenschutzgesetze) und Verschwiegenheits- bzw. Schweigepflicht.