Außenbereiche
Außenbereiche bezeichnet im Bau- und Immobilienwesen die Außenflächen eines Gebäudes oder einer Anlage, die sichtbar und nutzbar sind. Dazu gehören Höfe, Terrassen, Balkone, Gärten, Plätze, Wege und oft auch Freiflächen rund um eine Einrichtung wie ein Hotel, eine Büroanlage oder ein Verkehrsknotenpunkt. Der Begriff umfasst private wie öffentlich zugängliche Bereiche und grenzt sich von Innenbereichen ab.
Zu den typischen Außenbereichen zählen Innenhöfe, Terrassen, Balkone, Patios, Gärten, Grünanlagen, Vorplätze, Spazierwege und Freiflächen. Sie
Planung und Gestaltung berücksichtigen Klima, Sonneneinstrahlung, Wind, Akustik, Sichtschutz, Barrierefreiheit, Sicherheit und Pflegeaufwand. Typische Gestaltungselemente sind
Nutzungen reichen von Erholung, informeller Kommunikation und Outdoor-Arbeit bis zu Veranstaltungen, Gastronomie im Außenbereich und Spiel-
Pflege, Sicherheit und Regulierung: Eigentümer oder Facility-Management sind für Reinigung, Pflege, Winterdienst, Instandhaltung und Sicherheitskonzepte verantwortlich.
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