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Grünanlagen

Grünanlagen bezeichnet in der Stadtplanung einen Begriff für innerstädtische Grünräume, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder als integraler Bestandteil des urbanen Grüns dienen. Dazu gehören Parks, Straßen- und Platzbegrünungen, städtische Wälder, Gärten am Gebäude, Spiel- und Sportanlagen, Grünstreifen, Quartiersgärten sowie Schrebergärten. Die genaue Abgrenzung variiert je nach Rechtsordnung, zielt aber auf die Verbindung von Vegetation, öffentlichem Raum und Erholungsfunktion ab.

Funktionen der Grünanlagen umfassen ökologische, klimatische, gesundheitliche und soziale Aspekte. Ökologie: Lebensräume für Tiere und Pflanzen,

Planung und Verwaltung: Grünanlagen fallen in die kommunale Bauleitplanung und in Fachbereiche wie Grünflächenamt, Garten- und

Bedeutung und Herausforderungen: Struktur, Lebensqualität und Anpassung an den Klimawandel sind zentrale Ziele. Herausforderungen sind Flächenknappheit,

Beitrag
zur
Biodiversität,
Luftreinigung
und
Boden-
bzw.
Wasserrückhaltung.
Klima:
Kühlung,
Versickerung
von
Regenwasser
und
Reduzierung
von
Hitzeinseln.
Erholung
und
Gesundheit:
Bewegungsräume,
Orte
der
Ruhe,
ästhetische
Aufwertung
des
Stadtbildes,
Stärkung
des
sozialen
Zusammenhalts.
Landschaftsbau.
Die
Planung
erfolgt
in
Abstimmung
mit
Umwelt-,
Verkehrs-
und
Baulastträgern;
die
Umsetzung
durch
kommunale
Betriebe
oder
beauftragte
Unternehmen.
Finanzierung
erfolgt
primär
aus
dem
kommunalen
Haushalt,
ergänzt
durch
Fördermittel,
private
Partnerschaften
oder
Bürgerbeteiligung.
Der
Unterhalt
umfasst
Bewirtschaftung,
Baumpflege,
Rasenpflege,
Reinigung,
Sicherheit
und
Barrierefreiheit.
Finanzierung,
langfristige
Instandhaltung,
Sicherheit,
Barrierefreiheit
und
Bürgerbeteiligung.
Grünanlagen
schützen
Klima,
bieten
Erholungsräume
und
fördern
Biodiversität,
sie
sind
daher
integraler
Bestandteil
einer
nachhaltigen
Stadtentwicklung,
oft
vernetzt
mit
dem
Konzept
der
Grüninfrastruktur.