Außenbereich
Außenbereich bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch den äußeren, freiräumlichen Bereich rund um eine Bauwerk oder Anlage. Er umfasst Gärten, Innenhöfe, Terrassen, Wege, Zufahrten und weitere öffentlich sichtbare Flächen außerhalb des Innenraums. In der Fachsprache wird der Begriff oft gegen den Innenbereich abgegrenzt, der die Räume innerhalb eines Gebäudes oder einer Anlage bezeichnet.
In der Stadt- und Bauplanung hat der Außenbereich eine spezifische Rechtsbedeutung. Er bezeichnet Flächen außerhalb des
Im Alltag wird der Begriff auch für die Gestaltung von Außenanlagen verwendet, die die äußere Umgebung eines
Siehe auch Innenbereich, BauGB, Außenanlagen, Bebauungsplan.
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