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Außenbereich

Außenbereich bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch den äußeren, freiräumlichen Bereich rund um eine Bauwerk oder Anlage. Er umfasst Gärten, Innenhöfe, Terrassen, Wege, Zufahrten und weitere öffentlich sichtbare Flächen außerhalb des Innenraums. In der Fachsprache wird der Begriff oft gegen den Innenbereich abgegrenzt, der die Räume innerhalb eines Gebäudes oder einer Anlage bezeichnet.

In der Stadt- und Bauplanung hat der Außenbereich eine spezifische Rechtsbedeutung. Er bezeichnet Flächen außerhalb des

Im Alltag wird der Begriff auch für die Gestaltung von Außenanlagen verwendet, die die äußere Umgebung eines

Siehe auch Innenbereich, BauGB, Außenanlagen, Bebauungsplan.

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sogenannten
Innenbereichs
im
Sinn
des
Baugesetzbuchs,
in
denen
Nutzungen
und
Bebauung
stärker
reglementiert
sind.
Neue
bauliche
Nutzungen
sind
im
Außenbereich
in
der
Regel
eingeschränkt;
Ausnahmen
gelten
etwa
für
land-
und
forstwirtschaftliche
Nutzungen,
Infrastrukturprojekte
oder
andere
gesetzlich
zulässige
Vorhaben.
Gebäudes
umfassen.
Dazu
gehören
Wege,
Parkflächen,
Grünflächen,
Spielplätze
und
Sitzgelegenheiten.
Die
Gestaltung
des
Außenbereichs
trägt
maßgeblich
zu
Barrierefreiheit,
Sicherheit,
Nutzbarkeit
und
ästhetischer
Erscheinung
bei
und
umfasst
oft
Begrünung,
Beleuchtung
und
Oberflächengestaltung.