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Archivierungsregeln

Archivierungsregeln bezeichnen die festgelegten Verfahren, Richtlinien und Kontrollen zur systematischen Aufbewahrung, Verwaltung und Vernichtung von Geschäftsunterlagen. Ziel ist die Gewährleistung von Verfügbarkeit, Authentizität, Unverfälschbarkeit und Nachvollziehbarkeit über den gesamten Lebenszyklus der Dokumente.

Zu den Kernbestandteilen gehören Festlegung von Aufbewahrungsfristen, Klassifikation und Taxonomie, Metadaten und Indizes, Versionierung sowie Vorgaben

Rechtsrahmen: In Deutschland gelten je nach Rechtsvorschrift unterschiedliche Fristen, häufig 6 oder 10 Jahre. Für digitale

Standards und Konzepte: Orientierung bieten internationale Normen wie ISO 15489 (Records Management) oder DIN-Standards; Organisationen nutzen

zur
Archivierung
von
physischen
Dokumenten
und
digitalen
Belegen.
Zudem
regeln
sie
Zugriff,
Sicherheit,
Integrität
und
Revisionssicherheit.
Der
Lebenszyklus
umfasst
Erstellung,
Nutzung,
Archivierung
und
schließlich
Vernichtung
oder
Übergang
in
das
Langzeitarchiv.
Unterlagen
sind
ergänzend
die
Anforderungen
der
GoBD
relevant,
die
ordnungsgemäße
Führung
und
Aufbewahrung
elektronischer
Belege
betreffen.
oft
Archivpläne,
Inventare
und
dokumentierte
Prozesse
zur
Belegübernahme.
Praktisch
bedeutet
dies
ein
geeignetes
Archivsystem,
klare
Verantwortlichkeiten,
regelmäßige
Überprüfungen,
Sicherheitskopien
und
definierte
Vernichtungsverfahren.