Antragfristen
Antragfristen bezeichnet in der Rechtswissenschaft die festgelegten Fristen, innerhalb derer Anträge, Widersprüche, Berufungen oder andere Rechtsbehelfe zu stellen sind, damit ein Anspruch oder eine Rechtsfolge geltend gemacht oder eine Entscheidung abgeändert wird. Sie sind in erster Linie gesetzlich festgelegt oder ergeben sich aus Verfahrensordnungen und Verwaltungsakten. Typische Anwendungsbereiche sind das Verwaltungsrecht, das Sozialrecht (etwa Widerspruchs- und Klagefristen in SGB I-X), das Steuerrecht sowie das Ausländer- und Baurecht. Antragsfristen dienen der Rechtssicherheit und dem effizienten Ablauf des Verwaltungs- bzw. Gerichtsbetriebs.
Der Beginn der Frist ist in der Regel der Tag nach Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheids oder der
Bei Versäumung einer Antragsfrist folgen meist der Verlust der verwaltungs- oder gerichtlichen Rechtsverfolgung, es sei denn,
Um Fristverluste zu vermeiden, empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung, die Bestätigung des Eingangs zu sichern und