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Antragfristen

Antragfristen bezeichnet in der Rechtswissenschaft die festgelegten Fristen, innerhalb derer Anträge, Widersprüche, Berufungen oder andere Rechtsbehelfe zu stellen sind, damit ein Anspruch oder eine Rechtsfolge geltend gemacht oder eine Entscheidung abgeändert wird. Sie sind in erster Linie gesetzlich festgelegt oder ergeben sich aus Verfahrensordnungen und Verwaltungsakten. Typische Anwendungsbereiche sind das Verwaltungsrecht, das Sozialrecht (etwa Widerspruchs- und Klagefristen in SGB I-X), das Steuerrecht sowie das Ausländer- und Baurecht. Antragsfristen dienen der Rechtssicherheit und dem effizienten Ablauf des Verwaltungs- bzw. Gerichtsbetriebs.

Der Beginn der Frist ist in der Regel der Tag nach Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheids oder der

Bei Versäumung einer Antragsfrist folgen meist der Verlust der verwaltungs- oder gerichtlichen Rechtsverfolgung, es sei denn,

Um Fristverluste zu vermeiden, empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung, die Bestätigung des Eingangs zu sichern und

Kenntnis
des
Anspruchs.
Die
Frist
läuft
bis
zum
Ablauf
des
letzten
Tages;
endet
dieser
auf
einen
Samstag,
Sonntag
oder
Feiertag,
verschiebt
sich
das
Ende
in
der
Praxis
auf
den
nächsten
Werktag.
Je
nach
Rechtsgebiet
gibt
es
unterschiedliche
Fristenlängen,
häufig
ein
bis
acht
Wochen
oder
Monate,
teils
auch
längere
Perioden.
Gründe
für
eine
Fristwiederherstellung
oder
eine
Fristverlängerung
liegen
vor.
Viele
Vorschriften
sehen
Ausnahmen
vor,
etwa
bei
Unmöglichkeit
der
Antragstellung
infolge
von
Krankheit,
Höherer
Gewalt
oder
Behinderungen;
in
einigen
Verfahren
kann
die
Frist
durch
Antrag
auf
Wiedereinsetzung
in
den
vorigen
Stand
verlängert
werden.
sich
über
die
maßgebliche
Frist
sowie
deren
Berechnung
zu
informieren.
Elektronische
Einreichungen
und
Fristmeldungen
helfen,
Fristen
zuverlässig
zu
wahren.