Fristenlängen
Fristenlängen bezeichnet den zeitlichen Raum, der in Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Verträgen für eine bestimmte Handlung vorgesehen ist. Sie legen fest, bis zu welchem Datum eine Frist eingehalten werden muss, z. B. Einspruch, Klage, Antrag, Widerspruch, Angebotseinreichung. Fristen können in Kalendertagen, Werktagen oder in Monaten angegeben werden; die Art der Zählung bestimmt, wie Tage gezählt werden und wie Wochenenden und Feiertage berücksichtigt werden.
Bezüglich des Beginns: In der Regel beginnt eine Frist am Tag nach dem auslösenden Ereignis. Das Ende
Fristenlängen sind ein zentrales Element in vielen Rechtsbereichen: im Zivilprozess (Klagfristen, Rechtsmittel), im Verwaltungsverfahren (Widerspruchs- oder
International variieren Fristenberechnungen, doch das Grundprinzip bleibt: Der Zeitraum definiert, bis wann eine Rechtsposition geltend gemacht