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Fristenlängen

Fristenlängen bezeichnet den zeitlichen Raum, der in Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Verträgen für eine bestimmte Handlung vorgesehen ist. Sie legen fest, bis zu welchem Datum eine Frist eingehalten werden muss, z. B. Einspruch, Klage, Antrag, Widerspruch, Angebotseinreichung. Fristen können in Kalendertagen, Werktagen oder in Monaten angegeben werden; die Art der Zählung bestimmt, wie Tage gezählt werden und wie Wochenenden und Feiertage berücksichtigt werden.

Bezüglich des Beginns: In der Regel beginnt eine Frist am Tag nach dem auslösenden Ereignis. Das Ende

Fristenlängen sind ein zentrales Element in vielen Rechtsbereichen: im Zivilprozess (Klagfristen, Rechtsmittel), im Verwaltungsverfahren (Widerspruchs- oder

International variieren Fristenberechnungen, doch das Grundprinzip bleibt: Der Zeitraum definiert, bis wann eine Rechtsposition geltend gemacht

der
Frist
richtet
sich
nach
der
jeweiligen
Zählart:
bei
Kalendertagen
endet
sie
mit
Ablauf
des
letzten
Tages;
bei
Werktagen
endet
sie
am
letzten
Werktag.
Falls
der
letzte
Tag
auf
einen
Feiertag
oder
Sonntag
fällt,
gelten
je
nach
Rechtslage
unterschiedliche
Regelungen,
die
in
den
einschlägigen
Normen
festgelegt
sind;
oft
wird
der
Fristenlauf
auf
den
nächsten
Werktag
verschoben.
Antragfristen),
in
Ausschreibungen
und
Verträgen.
In
Deutschland
finden
sich
grundsätzliche
Regelungen
zur
Fristbeginn
und
zur
Fristberechnung
im
BGB
sowie
in
spezialgesetzlichen
Regelungen.
Eine
klare
Angabe
der
Fristenlänge,
der
Art
der
Zählung
und
des
Fristbeginns
in
Rechtsdokumenten
sorgt
für
Rechtsklarheit
und
beugt
Fehlern
vor.
oder
eine
Verpflichtung
erfüllt
werden
muss;
Überschreitung
kann
zu
Rechtsnachteilen
oder
dem
Verlust
von
Rechten
führen.