Wiedereinsetzung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, oft kurz Wiedereinsetzung, ist ein verfahrensrechtliches Instrument im deutschen Recht, das einer Partei die Möglichkeit gibt, eine fristbezogene Handlung oder die Teilnahme an einer Verhandlung nachträglich zu ermöglichen, wenn das Versäumnis auf unverschuldeten Umständen beruht. Ziel ist es, den Rechtszustand wiederherzustellen, der vor dem Ablauf der Frist bestand, damit das Verfahren fortgeführt werden kann.
Anwendungsbereich: Das Institut tritt vor allem im Zivilprozess nach der Zivilprozessordnung (ZPO) auf. Es dient dazu,
Voraussetzungen: Die Versäumung muss unverschuldet erfolgt sein. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss in der Regel zeitnah
Verfahren und Wirkung: Der Antrag wird schriftlich eingelegt und vom Gericht geprüft. Bei positiver Entscheidung wird
Wiedereinsetzung ist kein Rechtsmittel gegen inhaltliche Entscheidungen; sie behandelt ausschließlich formale Fristen und Verfahrenshandlungen.