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Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, oft kurz Wiedereinsetzung, ist ein verfahrensrechtliches Instrument im deutschen Recht, das einer Partei die Möglichkeit gibt, eine fristbezogene Handlung oder die Teilnahme an einer Verhandlung nachträglich zu ermöglichen, wenn das Versäumnis auf unverschuldeten Umständen beruht. Ziel ist es, den Rechtszustand wiederherzustellen, der vor dem Ablauf der Frist bestand, damit das Verfahren fortgeführt werden kann.

Anwendungsbereich: Das Institut tritt vor allem im Zivilprozess nach der Zivilprozessordnung (ZPO) auf. Es dient dazu,

Voraussetzungen: Die Versäumung muss unverschuldet erfolgt sein. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss in der Regel zeitnah

Verfahren und Wirkung: Der Antrag wird schriftlich eingelegt und vom Gericht geprüft. Bei positiver Entscheidung wird

Wiedereinsetzung ist kein Rechtsmittel gegen inhaltliche Entscheidungen; sie behandelt ausschließlich formale Fristen und Verfahrenshandlungen.

Fristversäumnisse
zu
korrigieren
und
damit
die
Sachentscheidung
nicht
an
formalen
Fehlern
scheitern
zu
lassen.
In
anderen
Verfahrensordnungen
kann
Wiedereinsetzung
unter
bestimmten
Voraussetzungen
ebenfalls
möglich
sein,
ist
aber
nicht
durchgängig
geregelt.
gestellt
werden
und
mit
Nachweisen
über
den
Wegfall
oder
die
Beseitigung
des
Hindernisses
versehen
sein
(z.
B.
Krankheit,
Unfall,
andere
gravierende
Gründe).
Der
Antrag
wird
bei
dem
zuständigen
Gericht
gestellt,
das
über
die
Wiedereinsetzung
entscheidet.
der
Fristlauf
neu
gesetzt,
sodass
die
betroffene
Handlung
(z.
B.
Einreichung
einer
Klage
oder
Berufung)
innerhalb
der
neu
bestimmten
Frist
erfolgen
kann.
Bei
Ablehnung
bleibt
das
ursprüngliche
Versäumnis
bestehen
und
das
Verfahren
geht
fort,
wie
es
ohne
Wiedereinsetzung
gelaufen
wäre.