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Fristverluste

Fristverluste bezeichnet den Verlust eines Rechts, einer Anspruchsberechtigung oder einer vertraglich eingeräumten Option durch das Ablaufen einer gesetzlich oder vertraglich bestimmten Frist. Der Verlust tritt in der Regel ein, wenn eine erforderliche Handlung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vorgenommen wird. Im Gegensatz zur Verjährung, die die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs langfristig körperlich begrenzt, konzentriert sich der Begriff Fristverlust auf das Versäumnis, innerhalb einer festgelegten Frist rechtliche Schritte zu ergreifen oder Rechte geltend zu machen.

Anwendungsbereiche sind unter anderem Zivilprozess, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht. Typische Beispiele: Ein Rechtsmittel kann nach

Vermeidung und Rechtsfolgen: Um Fristverluste zu vermeiden, nutzen Rechtsordnungen Fristenrechner, klare Fristenregelungen und elektronische Meldesysteme. In

Geltung: Das Konzept ist in deutschsprachigen Rechtsordnungen verbreitet; ähnliche Phänomene treten weltweit auf, teils unter abweichenden

Ablauf
einer
Frist
nicht
mehr
eingelegt
werden;
eine
Frist
zur
Stellungnahme
gegenüber
einer
Behörde
verstreicht;
eine
steuerliche
Einspruchs-
oder
Antragfrist
wird
nicht
eingehalten
und
damit
ein
Rechtsbehelf
verloren;
vertraglich
eingeräumte
Optionen
verlaufen,
wenn
sie
nicht
rechtzeitig
ausgeübt
werden.
vielen
Systemen
besteht
die
Möglichkeit
der
Wiedereinsetzung
in
den
vorigen
Stand,
sofern
der
Fristversäumnis
ein
unverschuldeter
Grund
zugrunde
liegt.
Oft
gilt
es,
zeitnah
Rechtsrat
einzuholen
und
Fristen
frühzeitig
zu
überwachen.
Begriffen,
die
ebenfalls
die
Fristgebundenheit
von
Rechten
betonen.