Wettbewerbsneutralität
Wettbewerbsneutralität bezeichnet den Grundsatz, dass staatliche Akteure Marktteilnehmer sein sollen, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Sie verlangt, dass der Staat seine wirtschaftlichen Aktivitäten so gestaltet, dass er als neutraler Marktteilnehmer auftritt und keine Bevorzugung eigener Unternehmen, Produkte oder bestimmter Marktteilnehmer vornimmt, sofern er am Markt aktiv ist. In Bereichen wie Beschaffung, Regulierung und dem Betrieb staatlicher Unternehmen soll Neutralität gewährleistet bleiben, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
Anwendungsbereiche sind öffentliche Beschaffung und Vergabe öffentlicher Aufträge, Regulierung und Zugang zu Netz- oder Versorgungsinfrastrukturen, staatliche
Kernprinzipien umfassen Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer, Nichtdiskriminierung nach Herkunft oder Eigentumsverhältnis, Transparenz in Verfahren und Entscheidungen, Vermeidung
Wirkungen bestehen darin, dass Wettbewerbsneutralität Effizienz, Innovation und Preiswettbewerb stärkt, Verzerrungen zugunsten öffentlicher oder bevorzugter Akteure
Herausforderungen sind die Abgrenzung zwischen notwendiger Regulierung und unzulässiger Bevorzugung, die Messung von Neutralität, politische Einflussnahme