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Wettbewerbsneutralität

Wettbewerbsneutralität bezeichnet den Grundsatz, dass staatliche Akteure Marktteilnehmer sein sollen, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Sie verlangt, dass der Staat seine wirtschaftlichen Aktivitäten so gestaltet, dass er als neutraler Marktteilnehmer auftritt und keine Bevorzugung eigener Unternehmen, Produkte oder bestimmter Marktteilnehmer vornimmt, sofern er am Markt aktiv ist. In Bereichen wie Beschaffung, Regulierung und dem Betrieb staatlicher Unternehmen soll Neutralität gewährleistet bleiben, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Anwendungsbereiche sind öffentliche Beschaffung und Vergabe öffentlicher Aufträge, Regulierung und Zugang zu Netz- oder Versorgungsinfrastrukturen, staatliche

Kernprinzipien umfassen Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer, Nichtdiskriminierung nach Herkunft oder Eigentumsverhältnis, Transparenz in Verfahren und Entscheidungen, Vermeidung

Wirkungen bestehen darin, dass Wettbewerbsneutralität Effizienz, Innovation und Preiswettbewerb stärkt, Verzerrungen zugunsten öffentlicher oder bevorzugter Akteure

Herausforderungen sind die Abgrenzung zwischen notwendiger Regulierung und unzulässiger Bevorzugung, die Messung von Neutralität, politische Einflussnahme

Beteiligungen
an
Unternehmen,
Subventions-
und
Förderpolitik
sowie
Preis-
und
Steuerpolitik,
soweit
sie
den
Wettbewerb
beeinflusst.
von
Subventionen,
die
Märkte
verzerren,
sowie
neutraler
Netzzugang
und
fairer
Zugang
zu
Lizenzen
und
Genehmigungen.
reduziert
und
das
Vertrauen
der
Wirtschaft
in
politische
Entscheidungen
erhöht.
und
Interessenkonflikte
sowie
rechtliche
Unterschiede
zwischen
Staaten
und
im
internationalen
Recht,
insbesondere
im
Beihilfen-
und
Wettbewerbsrecht.