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Netzzugang

Netzzugang ist der Zugang eines Telekommunikationsdienstanbieters zu dem Netz eines anderen Anbieters, um eigene Dienste für Endkunden anbieten zu können. Ziel ist es, Wettbewerb zu ermöglichen, indem vorhandene Netz-Infrastruktur gemeinsam genutzt wird, statt dass jeder Anbieter eigenständig ein vollständiges Netz aufbauen muss.

Der Begriff umfasst den Zugang zu physischen Netzkomponenten der sogenannten letzten Meile (Kupfer, Glasfaser, Koaxialkabel) sowie

Regulierung: Auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten wird Netzzugang durch Telekommunikationsgesetze und Regulierungsbehörden reguliert. Ziele sind

Auswirkungen: Netzzugang fördert Marktwettbewerb, ermöglicht neue Anbieter wie Reseller oder MVNOs im Mobil- und Festnetzbereich und

zu
Netzelementen
wie
Vermittlungsstellen,
Transport-
und
Switching-Einrichtungen.
Dazu
gehören
auch
Wholesale-Dienste
wie
Bitstromzugang,
Unbundled
Local
Loop
(ULL),
Shared
Access
oder
Interconnection,
die
es
Dritten
erlauben,
Endkundendienstleistungen
unabhängig
vom
eigenen
Netz
anzubieten.
faire,
diskriminierungsfreie
Bedingungen,
transparente
Entgelte
und
Qualitätsanforderungen.
In
Deutschland
regelt
die
Bundesnetzagentur
den
Netzzugang
im
Rahmen
des
Telekommunikationsgesetzes
(TKG)
und
der
entsprechenden
Verordnungen.
unterstützt
den
Breitbandausbau,
insbesondere
in
Regionen
mit
niedrigem
Investitionsdruck.
Es
dient
als
Grundlage
für
Wholesale-
und
Interconnection-Verträge,
durch
die
Endkunden
unterschiedliche
Anbieternutzungen
desselben
Netzes
erhalten.