Wettbewerbsgerechtigkeit
Wettbewerbsgerechtigkeit bezeichnet das Prinzip, dass wirtschaftlicher Wettbewerb fair, transparent und unter gleichen Rahmenbedingungen stattfinden soll. Ziel ist es, Monopole und wettbewerbsbeschränkende Absprachen zu verhindern, Marktzutritt zu erleichtern und Anreize für Effizienz und Innovation zu schaffen. Gerechtigkeit im Wettbewerb bedeutet nicht identische Behandlung aller Marktteilnehmer, wohl aber faire Regeln, Transparenz und Rechtswege bei Streitfällen.
Rechtsrahmen: Auf EU-Ebene bildet das Wettbewerbsrecht die Kernbasis. Art. 101 und Art. 102 AEUV verbieten wettbewerbsbeschränkende
Instrumente: Die Instrumente umfassen kartellrechtliche Untersuchungen, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrollen sowie Regulierung in Sektoren mit natürlicher Monopolstellung. Zudem
Ziele und Herausforderungen: Wettbewerbsgerechtigkeit zielt auf Konsumentenwohlfahrt, effizientere Produktion, niedrigere Preise und mehr Innovation. Sie soll
Beispiele: EU-Kartellentscheidungen gegen Tech-Unternehmen und nationale Entscheidungen des Bundeskartellamts zeigen die praktische Umsetzung, während Zusammenarbeit zwischen