Missbrauchsaufsicht
Missbrauchsaufsicht bezeichnet in Deutschland die staatliche oder institutionelle Überwachung von Maßnahmen, Einrichtungen und Fachkräften zum Schutz vor Missbrauch, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen. Der Begriff wird vor allem im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe, der Schule und der Pflege- bzw. Behindertenhilfe verwendet. Ziel ist es, Missbrauch vorzubeugen, Verdachtsfälle zu erkennen, zu prüfen und geeignete Schutz- oder Gegenmaßnahmen zu veranlassen.
Rechtlicher Rahmen und Akteure: Die primäre Rechtsgrundlage bildet das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und
Aufgaben und Verfahren: Die Missbrauchsaufsicht umfasst Präventionsmaßnahmen wie Risikobewertung, Schulung des Personals, klare Meldewege und Verhaltenskodizes.
Herausforderungen: Unterschiede in Rechtslagen, Ressourcenknappheit, lange Verfahrenswege und der Balanceakt zwischen Datenschutz, Vertraulichkeit und dem Schutz