Werbeagenturverträge
Werbeagenturverträge regeln das Rechtsverhältnis zwischen einer Werbeagentur und einem Auftraggeber. Gegenstand ist die Erbringung von Marketing- und Werbedienstleistungen, einschließlich Beratung, Konzeption, Kreation, Mediaplanung, Mediaeinkauf, Produktion und Performance-Reporting. Typische Vertragsformen sind Retainerverträge, Festpreis- oder Projektverträge sowie Mischformen, die den Leistungsumfang flexibel festlegen. Wichtige Inhalte sind Leistungsumfang und Deliverables, Laufzeit und Beendigung, Vergütung, Abrechnungs- und Freigabeprozesse sowie Meilensteine und Fristen.
Rechte und Pflichten betreffen Eigentum an erstellten Werken, Nutzungs- und Verbreitungsrechte, ggf. Lizenzen an Vorlagen und
Zudem regeln Datenschutz (DSGVO) und werberechtliche Vorschriften; bei einer deutschen Beteiligung sind UWG- sowie wettbewerbsrechtliche Vorgaben
Beendigung: Kündigungsmöglichkeiten, Rückgabe von Materialien, Abrechnung ausstehender Leistungen und Nachbereitungen. Praktische Hinweise: der Vertrag sollte schriftlich