Vertragsbeziehung
Vertragsbeziehung bezeichnet im Zivilrecht die rechtliche Bindung zwischen Vertragsparteien, die aus einer Vereinbarung über Verpflichtungen und Leistungsinhalte entsteht. Sie begründet Rechte und Pflichten, etwa Forderungen auf Zahlung oder Lieferung, Arbeitsleistung oder andere Gegenleistungen, und regelt Risikoverteilung sowie Haftung zwischen den Beteiligten.
Entstehung und Aufbau: Eine Vertragsbeziehung entsteht durch Angebot und Annahme der Willenserklärungen der beteiligten Parteien. In
Inhalte und Typen: Typische Vertragsarten umfassen Kauf-, Dienst-, Werk-, Miet- sowie Kreditverträge. Je nach Rechtsordnung unterscheiden
Leistung, Pflichten und Rechtsfolgen: Der Vertrag legt zu erbringende Leistungen, Qualitätsanforderungen, Fristen und Zahlungsbedingungen fest. Bei
Beendigung: Eine Vertragsbeziehung endet durch Erfüllung der Pflichten, durch einvernehmliche Aufhebung, Kündigung oder Rücktritt, durch Unmöglichkeit