Vergaberechtsprechung
Vergaberechtsprechung bezeichnet die Gesamtheit der gerichtlichen Entscheidungen, die das Vergaberecht betreffen. Sie umfasst die Auslegung der EU-Vorgaben und der nationalen Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge, einschließlich der Grundsätze Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit sowie der Anforderungen an Verfahren, Leistungsbeschreibungen und Zuschlagskriterien.
Rechtsquellen und Anwendungsbereich: Das Vergaberecht basiert auf EU-Richtlinien (z. B. zum öffentlichen Beschaffungswesen) und wird in
Ablauf und Rechtsmittel: Typische Vergabeverfahren sind offenes, nicht offenes, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog; Beschwerden gegen Vergabeentscheidungen
Zentrale Themen der Rechtsprechung betreffen die Wirksamkeit von Ausschreibungstexten, die zulässige Gewichtung von Zuschlagskriterien, die Beachtung
Ausblick: Die Rechtsprechung entwickelt sich mit der EU-Harmonisierung, Digitalisierung der Beschaffung (e-procurement) und neuen Rechtsrahmen fort.