Verfallfristen
Verfallfristen bezeichnet gesetzlich oder vertraglich festgelegte Fristen, innerhalb derer bestimmte Rechtsansprüche oder Rechtsfolgen geltend gemacht, erfüllt oder verarbeitet werden müssen. Nach Ablauf einer Verfallfrist erlischt der Anspruch in der Regel automatisch, das Rechtsmittel oder die Forderung kann nicht mehr durchgesetzt werden. Im Unterschied dazu verweilt ein Anspruch zwar formal bestehen, wird aber durch Verjährung oder andere Rechtsmechanismen eingeschränkt oder ausgeschlossen; Verfallfristen treffen also eine feste, sofort wirkende Grenze, während Verjährung eine länger währende, grundsätzlich noch durchsetzbare Rechtslage beschreibt.
Verfallfristen finden sich in vielen Rechtsgebieten, etwa im Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht. Der Fristbeginn
Typische Anwendungsfelder sind zum Beispiel Fristen zur Meldung von Forderungen im Insolvenzverfahren, Fristen für Widersprüche oder
Verfallfristen unterscheiden sich von Verjährung und von Verwirkung. Während Verfallfristen eine harte Ausschlussfrist darstellen, behaart die