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Verfallfristen

Verfallfristen bezeichnet gesetzlich oder vertraglich festgelegte Fristen, innerhalb derer bestimmte Rechtsansprüche oder Rechtsfolgen geltend gemacht, erfüllt oder verarbeitet werden müssen. Nach Ablauf einer Verfallfrist erlischt der Anspruch in der Regel automatisch, das Rechtsmittel oder die Forderung kann nicht mehr durchgesetzt werden. Im Unterschied dazu verweilt ein Anspruch zwar formal bestehen, wird aber durch Verjährung oder andere Rechtsmechanismen eingeschränkt oder ausgeschlossen; Verfallfristen treffen also eine feste, sofort wirkende Grenze, während Verjährung eine länger währende, grundsätzlich noch durchsetzbare Rechtslage beschreibt.

Verfallfristen finden sich in vielen Rechtsgebieten, etwa im Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht. Der Fristbeginn

Typische Anwendungsfelder sind zum Beispiel Fristen zur Meldung von Forderungen im Insolvenzverfahren, Fristen für Widersprüche oder

Verfallfristen unterscheiden sich von Verjährung und von Verwirkung. Während Verfallfristen eine harte Ausschlussfrist darstellen, behaart die

ergibt
sich
aus
dem
jeweiligen
Gesetz
oder
Vertrag:
häufig
beginnt
er
mit
dem
Eintritt
eines
bestimmten
Ereignisses,
dem
Kenntnisstand
des
Anspruchsinhabers
oder
einer
konkreten
Mitteilung.
Fristen
können
als
Kalenderfristen,
Werktagsfristen
oder
Monatsfristen
ausgestaltet
sein;
der
letzte
Tag
läuft
in
der
Regel
bis
Mitternacht.
Reklamationen
gegen
behördliche
Entscheidungen
sowie
Fristen
zur
Geltendmachung
vertraglicher
Ansprüche
wie
Mängelrügen
oder
Leistungsforderungen.
In
der
Praxis
können
Verfallfristen
von
bestimmten
Umständen
abhängen,
die
deren
Unterbrechung
oder
Neufestsetzung
beeinflussen.
Verjährung
auf
der
zeitlichen
Begrenzung
der
Rechtsdurchsetzbarkeit,
oft
mit
Möglichkeiten
der
Hemmung
oder
Neubeginns
unter
bestimmten
Voraussetzungen.
See
also:
Verjährung,
Verwirkung,
Ausschlussfristen.