Werktagsfristen
Werktagsfristen sind Zeitfristen, bei denen ausschließlich Werktage zur Berechnung herangezogen werden. Werktage sind in der Regel Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Das Konzept wird in Behörden-, Zivil- und Verwaltungsverfahren sowie im Geschäftsverkehr verwendet, um sicherzustellen, dass Fristen auf Arbeitstagen enden.
Bei Werktagsfristen beginnt die Zählung in der Regel am Tag nach dem maßgeblichen Ereignis, zum Beispiel der
Beispiele verdeutlichen die Praxis: Eine Frist von fünf Werktagen beginnt am Dienstag; gezählt werden Dienstag, Mittwoch,
Die konkrete Ausgestaltung von Werktagsfristen variiert je Rechtsgebiet und Land. In Deutschland gelten grundlegende Prinzipien, jedoch