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Werktagsfristen

Werktagsfristen sind Zeitfristen, bei denen ausschließlich Werktage zur Berechnung herangezogen werden. Werktage sind in der Regel Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Das Konzept wird in Behörden-, Zivil- und Verwaltungsverfahren sowie im Geschäftsverkehr verwendet, um sicherzustellen, dass Fristen auf Arbeitstagen enden.

Bei Werktagsfristen beginnt die Zählung in der Regel am Tag nach dem maßgeblichen Ereignis, zum Beispiel der

Beispiele verdeutlichen die Praxis: Eine Frist von fünf Werktagen beginnt am Dienstag; gezählt werden Dienstag, Mittwoch,

Die konkrete Ausgestaltung von Werktagsfristen variiert je Rechtsgebiet und Land. In Deutschland gelten grundlegende Prinzipien, jedoch

Zustellung
einer
Amtssache.
Die
Frist
läuft
nur
an
Werktagen;
Wochenenden
und
Feiertage
bleiben
unberücksichtigt.
Wird
der
letzte
Tag
einer
Werktagsfrist
auf
einen
Samstag,
Sonntag
oder
Feiertag
fallen,
endet
die
Frist
am
nächsten
folgenden
Werktag.
Die
Endzeit
ist
häufig
der
Schluss
des
letzten
Werktages
(oft
23:59
Uhr),
kann
jedoch
je
nach
Rechtsgebiet
unterschiedlich
festgelegt
sein.
Donnerstag,
Freitag
und
Montag,
so
dass
das
Fristende
der
folgende
Montag
ist.
Falls
während
der
Zählung
ein
Feiertag
dazukommt,
verschiebt
sich
das
Ende
entsprechend
auf
den
nächsten
Werktag.
In
manchen
Rechtsgebieten
wird
der
Beginn
der
Frist
durch
das
Zustellungserlebnis
bestimmt,
in
anderen
durch
den
Kalendertag
des
Ereignisses.
können
regionale
Feiertage
und
gesetzliche
Vorgaben
Abweichungen
verursachen.
Es
ist
ratsam,
die
einschlägigen
Fristenregelungen
im
jeweiligen
Gesetz
oder
Verwaltungsvorschrift
zu
prüfen,
zum
Beispiel
in
Verwaltungs-,
Zivil-
oder
Sozialrecht.