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Ausschlussfrist

Ausschlussfrist bezeichnet in der Rechtsordnung einen festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen ein Anspruch, ein Rechtsmittel oder eine Gegenrede geltend gemacht werden muss. Wird die Frist versäumt, gilt der Anspruch in der Regel als ausgeschlossen oder nicht mehr durchsetzbar. Im Gegensatz zur Verjährung, die den Anspruch in seiner materiellen Durchsetzbarkeit begrenzt, zielt eine Ausschlussfrist darauf, das Durchsetzen eines Rechts zeitlich zu beschränken, unabhängig davon, wie lange der zugrunde liegende Anspruch noch besteht.

Ausschlussfristen finden sich in verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere im Arbeits- und Vertragsrecht, im Versicherungsrecht sowie im Kauf-

Der Beginn der Ausschlussfrist ist je nach Fall unterschiedlich geregelt. Häufig beginnt sie mit dem Zugang

In der Praxis sollten Betroffene Fristen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls frühzeitig Rechtsberatung einholen, um Ansprüche fristgerecht

und
Werkvertragsrecht.
Typische
Anwendungsbereiche
sind
Ansprüche
aus
Arbeitsverhältnissen
(z.
B.
Lohn-
oder
Reisekostenerstattungen),
Reisekostenabrechnungen,
Schadenersatzforderungen
aus
Verträgen
oder
Gewährleistungsfragen.
Die
genaue
Frist
ist
vertraglich
festgelegt
oder
gesetzlich
vorgegeben
und
variiert
je
Kontext
erheblich.
eines
Bescheids,
einer
Forderung
oder
der
Fälligkeit
der
Anspruchsgrundlage.
In
vielen
Fällen
kann
es
Ausnahmen
geben,
etwa
bei
Kenntnishemmungen,
Behinderungen
bei
der
Geltendmachung
oder
vertraglichen
Regelungen,
die
den
Verlauf
der
Frist
beeinflussen.
Allgemein
gilt,
dass
eine
Frist,
die
versäumt
wird,
zur
Folge
hat,
dass
der
Anspruch
nicht
mehr
gerichtlich
durchsetzbar
ist,
unabhängig
davon,
ob
die
rechtliche
Grundlage
weiterhin
besteht.
geltend
zu
machen.