Ausschlussfrist
Ausschlussfrist bezeichnet in der Rechtsordnung einen festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen ein Anspruch, ein Rechtsmittel oder eine Gegenrede geltend gemacht werden muss. Wird die Frist versäumt, gilt der Anspruch in der Regel als ausgeschlossen oder nicht mehr durchsetzbar. Im Gegensatz zur Verjährung, die den Anspruch in seiner materiellen Durchsetzbarkeit begrenzt, zielt eine Ausschlussfrist darauf, das Durchsetzen eines Rechts zeitlich zu beschränken, unabhängig davon, wie lange der zugrunde liegende Anspruch noch besteht.
Ausschlussfristen finden sich in verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere im Arbeits- und Vertragsrecht, im Versicherungsrecht sowie im Kauf-
Der Beginn der Ausschlussfrist ist je nach Fall unterschiedlich geregelt. Häufig beginnt sie mit dem Zugang
In der Praxis sollten Betroffene Fristen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls frühzeitig Rechtsberatung einholen, um Ansprüche fristgerecht