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Schadenersatzforderungen

Schadenersatzforderungen sind Ansprüche auf finanziellen Ausgleich für durch eine Pflichtverletzung oder eine unerlaubte Handlung verursachte Schäden. Sie können sich aus vertraglichen Verpflichtungen ergeben oder aus der deliktischen Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ziel ist es, den Geschädigten so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre oder wie bei einer ordnungsgemäßen Leistung.

Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen: Grundsätzlich ergeben sich Schadenersatzansprüche aus vertraglichen Pflichtverletzungen (Verantwortung nach § 280 ff. BGB) oder

Arten und Umfang: Man unterscheidet häufig zwischen Schadensersatz neben der Leistung (bei leichter Pflichtverletzung oder Vertragsbrüchen,

Verjährung und Durchsetzung: Schadenersatzforderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend ab dem Ende des

aus
unerlaubter
Handlung
(Schadensersatz
gemäß
§
823
BGB).
Typische
Anspruchselemente
sind
Rechtswidrigkeit,
Schaden,
Ursächlichkeit
(Kausalität)
und
Verschulden;
in
bestimmten
Fällen
reicht
Gefährdungshaftung
oder
gesetzliche
Haftung
ohne
Verschulden.
Die
konkrete
Rechtsfolge
hängt
vom
Rechtsgrund
und
den
Umständen
des
Einzelfalls
ab.
die
noch
Erfüllung
zulassen)
und
Schadensersatz
statt
der
Leistung
(wenn
der
Gläubiger
statt
der
Erbringung
der
Leistung
Schadenersatz
verlangt).
Daneben
umfasst
Schadensersatz
auch
immateriellen
Schaden,
wozu
in
bestimmten
Fällen
auch
Schmerzensgeld
gehört.
Forderungen
können
auch
Erstattungen
von
Aufwendungen,
entgangenem
Gewinn
oder
anderen
Vermögensnachteilen
umfassen.
Jahres,
in
dem
der
Anspruch
entstanden
ist
und
der
Gläubiger
Kenntnis
erlangen
konnte.
Die
Durchsetzung
erfolgt
in
der
Praxis
zivilrechtlich
durch
gerichtliche
Klage
oder
außergerichtliche
Vergleiche,
unterstützt
von
Beweisführung
zu
Schaden,
Kausalität,
Rechtswidrigkeit
und
Verschulden.