Kalenderfristen
Kalenderfristen sind Fristen, die in der deutschen Rechtsordnung nach dem Kalender gezählt werden. Bei Kalenderfristen zählen alle Kalendertage – Werktage, Wochenenden und gesetzliche Feiertage – bis zum Ablauf der Frist. Im Gegensatz dazu stehen Werktagsfristen, bei denen nur Werktage zählen.
Der Fristbeginn erfolgt grundsätzlich am Tag nach dem maßgeblichen Ereignis, etwa der Zustellung eines Dokuments oder
Bei Werktagsfristen wird der letzte Tag verschoben, wenn er kein Werktag ist; die Frist endet am nächsten
Anwendungsbereiche von Kalenderfristen liegen unter anderem in zivilrechtlichen Verfahrensabläufen, Verwaltungsverfahren und bestimmten Rechtsmitteln. Die genauen Fristen
Praktische Hinweise betreffen die Fristenberechnung: Steht eine Frist in Tagen, beginnt sie in der Regel am