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Kalenderfristen

Kalenderfristen sind Fristen, die in der deutschen Rechtsordnung nach dem Kalender gezählt werden. Bei Kalenderfristen zählen alle Kalendertage – Werktage, Wochenenden und gesetzliche Feiertage – bis zum Ablauf der Frist. Im Gegensatz dazu stehen Werktagsfristen, bei denen nur Werktage zählen.

Der Fristbeginn erfolgt grundsätzlich am Tag nach dem maßgeblichen Ereignis, etwa der Zustellung eines Dokuments oder

Bei Werktagsfristen wird der letzte Tag verschoben, wenn er kein Werktag ist; die Frist endet am nächsten

Anwendungsbereiche von Kalenderfristen liegen unter anderem in zivilrechtlichen Verfahrensabläufen, Verwaltungsverfahren und bestimmten Rechtsmitteln. Die genauen Fristen

Praktische Hinweise betreffen die Fristenberechnung: Steht eine Frist in Tagen, beginnt sie in der Regel am

der
Kenntnis
von
einer
Forderung.
Die
Frist
läuft
über
die
angegebenen
Kalendertage
weiter
und
endet
am
letzten
Tag
der
Frist.
Für
Kalenderfristen
endet
sie
mit
Mitternacht
dieses
Tages
(in
der
Praxis
24:00
Uhr),
unabhängig
davon,
ob
der
letzte
Tag
ein
Wochenende
oder
Feiertag
ist.
Werktag.
Das
führt
dazu,
dass
Kalenderfristen
und
Werktagsfristen
unterschiedliche
Endtermine
haben,
selbst
wenn
die
gleiche
Zähldauer
angegeben
ist.
ergeben
sich
aus
Gesetz,
Verordnung
oder
vertraglicher
Vereinbarung.
In
der
Praxis
werden
Fristen
häufig
in
Formularen,
Bescheiden
oder
Gerichtsakten
angegeben
und
müssen
entsprechend
der
jeweiligen
Regelung
eingehalten
werden.
Tag
nach
dem
auslösenden
Ereignis
und
endet
am
letzten
Tag
um
24:00
Uhr.
Bei
Unsicherheiten
helfen
offizielle
Fristenrechner
oder
Hinweise
der
Behörde,
um
Fehler
bei
der
Berechnung
zu
vermeiden.