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Gerichtsakten

Gerichtsakten bezeichnet die offiziellen Unterlagen eines Gerichtsverfahrens. Sie bilden die Grundlage der gerichtlichen Entscheidung und werden von den Gerichten geführt. In Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren entstehen Verfahrensakten, in denen Verfahrensbeteiligte, Beweismittel, Schriftsätze, Beschlüsse, Vermerke, Vernehmungsprotokolle, Gutachten, Korrespondenz und das Urteil dokumentiert werden.

Die Akte enthält typischerweise: Verfahrensakten (Aktenzeichen, Beteiligte, Streitgegenstand), Schriftsätze der Parteien, Beweismittel, Verhandlungsprotokolle, Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft

Zugriff und Einsicht: Grundsätzlich gehören Gerichtsakten den Verfahrensbeteiligten und ihren Rechtsanwälten; Behörden erhalten Einsicht auf Antrag.

Aufbewahrung und Archivierung: Nach Abschluss wird die Akte in das Archiv des Gerichts überführt. Die Dauer

Bedeutung: Gerichtsakten dienen der Transparenz, Beweissicherung und Rechtsmitteln. Sie ermöglichen die Prüfung von Entscheidungen, dienen der

oder
der
Gerichtsparteien,
Beschlüsse,
Maßnahmen
(z.
B.
Fristen,
Sicherungsmaßnahmen)
und
das
Urteil
mit
Urteilsgründen.
Einzelne
Teile
können
der
Öffentlichkeit
zugänglich
sein,
sofern
schutzwürdige
Belange
nicht
verletzt
werden.
Der
Zugriff
kann
zeitlich
oder
inhaltlich
eingeschränkt
sein,
insbesondere
bei
laufenden
Ermittlungen
oder
personenbezogenen
Daten,
die
dem
Datenschutz
unterliegen.
der
Aufbewahrung
ist
gesetzlich
festgelegt
und
variiert
je
nach
Rechtsbereich
und
Bundesland;
danach
erfolgt
Vernichtung
oder
Weiterverarbeitung.
Ältere
Akten
gelangen
zudem
in
zentrale
Landesarchive
oder
spezielle
Gerichtsbibliotheken.
Rechtsdurchsetzung
und
können
als
Forschungs-
und
Archivmaterial
herangezogen
werden.
Für
Einsicht
und
Weiterverarbeitung
gelten
formal
geregelte
Verfahren.