Gerichtsakten
Gerichtsakten bezeichnet die offiziellen Unterlagen eines Gerichtsverfahrens. Sie bilden die Grundlage der gerichtlichen Entscheidung und werden von den Gerichten geführt. In Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren entstehen Verfahrensakten, in denen Verfahrensbeteiligte, Beweismittel, Schriftsätze, Beschlüsse, Vermerke, Vernehmungsprotokolle, Gutachten, Korrespondenz und das Urteil dokumentiert werden.
Die Akte enthält typischerweise: Verfahrensakten (Aktenzeichen, Beteiligte, Streitgegenstand), Schriftsätze der Parteien, Beweismittel, Verhandlungsprotokolle, Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft
Zugriff und Einsicht: Grundsätzlich gehören Gerichtsakten den Verfahrensbeteiligten und ihren Rechtsanwälten; Behörden erhalten Einsicht auf Antrag.
Aufbewahrung und Archivierung: Nach Abschluss wird die Akte in das Archiv des Gerichts überführt. Die Dauer
Bedeutung: Gerichtsakten dienen der Transparenz, Beweissicherung und Rechtsmitteln. Sie ermöglichen die Prüfung von Entscheidungen, dienen der