Teilangebote
Teilangebote bezeichnen im Beschaffungswesen Angebote, die nur einen Teil des gesamten Auftrags umfassen. Sie entstehen vor allem in Verfahren mit in Losen aufgeteiltem Bedarf. Ein Bieter kann, je nach Vorgaben der Ausschreibung, mehrere Teilangebote abgeben oder auch ein einziges Teilangebot für einen bestimmten Losbereich liefern. Jedes Teilangebot enthält eigenständige Preise, Spezifikationen und Lieferbedingungen und wird separat bewertet.
Aus Sicht der Vergabepraxis bedeutet dies, dass Teilangebote für jeden Losbereich zu einem eigenständigen Vertrag oder
Rechtliche Rahmenbedingungen: Ob Teilangebote zugelassen sind, hängt von den Ausschreibungsunterlagen und dem geltenden Vergaberecht ab. Teilangebote
Vorteile und Nachteile: Teilangebote erhöhen den Wettbewerb und ermöglichen es spezialisierten Anbietern, sich für einzelne Lose
Beispiele: In einer Beschaffung für Schulmobiliar und IT-Ausstattung könnten Teilangebote separat für Möbel (Los 1) und