Teilauftrag
Teilauftrag bezeichnet im deutschen Vertrags- und Baurecht eine vertragliche Vereinbarung, durch die ein Teil des Leistungsumfangs eines größeren Auftrags von einer Partei auf eine andere übertragen wird. Er dient der Spezialisierung, der Kapazitätsplanung und der besseren Steuerung komplexer Projekte. Ein Teilauftrag kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen oder zwischen dem Hauptauftragnehmer und einem Unterauftragnehmer; der Hauptauftrag bleibt rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich gegenüber dem Auftraggeber.
In der Praxis wird ein Teilauftrag oft für abgegrenzte Arbeitspakete vergeben, mit eigener Leistungsbeschreibung, Terminrahmen, Vergütung
Der Vergabeprozess umfasst Beauftragung des Unterauftragnehmers, Abstimmung der Schnittstellen zum restlichen Projekt sowie Abnahme und Rechnungsstellung.
Beispiele: im Bauwesen die Montage einer Fassadenkonstruktion als Teilauftrag; im Maschinenbau die Lieferung eines spezialisierten Bauteils;