Teilaufträgen
Teilaufträge bezeichnet im Beschaffungs- und Vertragswesen Teilaufträge, die zu einem Hauptauftrag hinzugefügt werden und einzelne Leistungsbereiche an verschiedene Auftragnehmer vergeben. Sie treten häufig in Bau-, Infrastruktur- und Großprojekten auf, um Kapazitäten zu erhöhen oder Spezialwissen einzubinden.
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland ermöglichen VOB/B und das Vergaberecht die Vergabe von Teilaufträgen innerhalb eines Gesamtauftrags,
Ablauf und Kriterien: Teilaufträge werden planerisch festgelegt, mit eigener Leistungsbeschreibung, Zeitplan und Abrechnungsmodell. Schnittstellenmanagement, Verantwortlichkeiten, Qualitätssicherung
Vorteile und Risiken: Vorteile sind eine bessere Auslastung, Zugang zu Spezialwissen und potenziell schnellere Umsetzung. Risiken
Beispiele: Im Bauwesen können Tiefbau, Rohbau, Elektrik oder Brandschutz als Teilaufträge vergeben werden; in der Softwareentwicklung
Fazit: Teilaufträge sind eine Form der Auftragsvergabe, die je nach Kontext sinnvoll eingesetzt werden kann, um