Subverträge
Subverträge sind Verträge, durch die ein Hauptunternehmer Teile der vertraglich geschuldeten Leistungen an einen weiteren Unternehmer, den Subunternehmer, auslagert. Der Subunternehmer schließt den Vertrag mit dem Hauptunternehmer ab; der Endauftraggeber bleibt in der Regel Vertragspartner des Hauptunternehmers. Der Subunternehmer hat normalerweise keine direkte Vertragsbeziehung zum Endauftraggeber, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Rechtlich dominieren beim Subvertrag typischerweise das Werkvertragsrecht des BGB; im Bauwesen kommen häufig Regelwerke wie die
Risikofaktoren umfassen Verzögerungen, Qualitätsschwankungen und Kostensteigerungen sowie organisatorische Schnittstellenprobleme. Zudem spielen Fragen der Subunternehmerauswahl, Versicherungen und
Praxisrelevant sind klare Leistungsbeschreibungen, Fristen, Abrechnungsmodalitäten und Abnahmeprozesse. Wichtige Punkte sind Regelungen zu Gewährleistungsfristen, Nachträge, Mängelrügen