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Strahlenschäden

Strahlenschäden sind Schäden an Zellen und Geweben, die durch die Einwirkung ionisierender Strahlung verursacht werden. Dazu zählen Strahlen aus äußeren Quellen wie Röntgen- oder Gammastrahlung sowie radioaktiven Partikeln. Strahlenschäden können akut auftreten oder sich erst Jahre später zeigen und lassen sich in deterministische (schwellenabhängige) Effekte und stochastische (wahrscheinlichkeitsabhängige) Effekte unterteilen.

Der Schaden entsteht durch direkte DNA-Veränderungen oder indirekt durch reactive oxygen species, die Freie Radikale bilden.

Akute Strahlenkrankheit tritt nach größeren Ganzkörperdosen auf und zeigt Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Hautveränderungen, Infektionsanfälligkeit und

Die Strahlung wird in Gray (Gy) gemessen, als absorbierte Dosis; der effektive Dosiswert in Sievert (Sv) berücksichtigt

Schutz umfasst zeitliche Beschränkung, räumliche Distanz, Abschirmung und sachgerechte Arbeitsweise. Medizinische und industrielle Anwendungen unterliegen nationalen

Die
Auswirkungen
hängen
von
der
Gesamtdosis,
dem
Dosisverlauf
und
der
Art
der
Strahlung
ab.
Hohe
Dosen
führen
zu
raschem
Zelltod
und
schweren
Gewebeschäden,
niedrigere
Dosen
können
das
Krebs-
und
Erbgutveränderungsrisiko
erhöhen,
oft
ohne
klare
Schwelle.
Kreislaufstörungen.
Lokale
Strahlenschäden
betreffen
Haut,
Schleimhäute
oder
innere
Organe
und
können
zu
Narbenbildungen
oder
Funktionsverlust
führen.
Langfristig
erhöhen
Strahlenschäden
das
Risiko
für
Krebs;
verändertes
Erbgut
kann
auch
vererbbare
Effekte
verursachen.
Risikokomponenten
für
den
Menschen.
Deterministische
Effekte
haben
Grenzwerte
und
treten
über
bestimmten
Dosen
auf;
stochastische
Effekte
können
bereits
bei
niedrigen
Dosen
mit
zunehmender
Exposition
wahrscheinlicher
werden.
und
internationalen
Strahlenschutzvorgaben.
Bei
Strahlenschäden
erfolgt
die
Behandlung
primär
unterstützend;
schwere
Fälle
benötigen
spezialisierte
medizinische
Versorgung
und
Langzeitüberwachung.