Steuerverteilung
Steuerverteilung bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre die Verteilung der Steuerlast auf Haushalte und Unternehmen in einer Gesellschaft. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Steuersystem, Steuersatzstrukturen, Freibeträgen, Abzügen und dem Verhalten von Steuerpflichtigen sowie deren Einkommens- und Vermögenssituation. Zu den direkten Steuern zählen Einkommensteuer, Vermögensteuer und Körperschaftsteuer, zu den indirekten Steuern Mehrwertsteuer und andere Verbrauchssteuern. Direkte Steuern fallen tendenziell progressiv aus, indirekte Steuern können regressive Wirkungen entfalten; der Gesamteffekt hängt jedoch von Ausnahmen, Freibeträgen und Transfers ab.
Wichtige Gerechtigkeitsprinzipien sind vertikale Gerechtigkeit (unterschiedliche Belastungen nach Leistungsfähigkeit) und horizontale Gerechtigkeit (gleiche Belastung bei vergleichbarer
Steuerpolitik zielt oft auf Umverteilung: Steuern finanzieren öffentliche Güter und Transfers, wodurch die Nettobelastung verteilt wird.