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Vermögensteuer

Vermögensteuer ist eine direkte Steuer, die das Vermögen von natürlichen oder juristischen Personen bemisst. Sie basiert meist auf dem Reinvermögen zum Stichtag, das sich aus dem Gesamtvermögen abzüglich Verbindlichkeiten ergibt. Die Steuer wird in der Regel jährlich erhoben. Die konkrete Ausgestaltung reicht von einem festen Prozentsatz bis zu progressiven Steuersätzen, zudem gibt es häufig Freibeträge, Abzüge und spezielle Regelungen für Familien oder Unternehmen.

Bemessungsgrundlage und Bewertung erfolgen in der Praxis durch die Bewertung verschiedener Vermögensarten. Dazu gehören Immobilien, beteiligungen

Verbreitung und Praxis unterscheiden sich je Land. In Deutschland existiert die Vermögensteuer derzeit nicht; sie ist

Kritikpunkt sind u. a. Bewertungs- und Verwaltungsaufwand, potenzielle Doppelbelastungen und Fragen der Gleichbehandlung. Befürworter verweisen auf

an
Unternehmen,
Wertpapiere,
Bankguthaben,
Betriebsvermögen
sowie
sonstige
materielle
oder
immaterielle
Werte.
Bewertungsverfahren,
Freibeträge
und
Abgrenzungen
unterscheiden
sich
je
nach
Rechtsordnung
und
können
administrative
Kosten
verursachen.
seit
mehreren
Jahrzehnten
ausgesetzt,
während
politische
Debatten
über
eine
mögliche
Wiedereinführung
fortgeführt
werden.
In
anderen
Ländern
wird
Vermögensteuer
unterschiedlich
umgesetzt:
In
der
Schweiz
erheben
viele
Kantone
eine
Vermögenssteuer
auf
das
Nettovermögen
der
Einwohner,
mit
kantonalen
Freibeträgen
und
unterschiedlichen
Steuersätzen.
Allgemein
wird
die
Vermögensteuer
zu
den
umstrittensten
Steuerarten
gezählt,
da
sie
als
Instrument
der
Vermögensbesteuerung
gilt,
die
Kapitalakkumulation,
internationale
Wettbewerbsfähigkeit
und
Messbarkeit
der
Vermögenswerte
berührt.
die
Verankerung
von
Vermögen
in
der
Vermögensbildung
als
Gegenwert
zu
Einkommen
und
anstehender
Leistungsfähigkeit.