Messbarkeit
Messbarkeit bezeichnet in der Maßtheorie und Wahrscheinlichkeit die Eigenschaft einer Funktion oder einer Menge, im Rahmen einer gegebenen Maßstruktur sinnvoll erfasst zu werden. Gegeben ist ein Messraum (X, Σ, μ) mit einer σ-Algebra Σ auf X und einer Maßfunktion μ. Eine Teilmenge A ⊆ X ist genau dann messbar, wenn A ∈ Σ. Eine Funktion f: X → Y heißt messbar, wenn das Urbild jeder messbaren Menge in Y wieder messbar in X ist. Je nach Y und dessen σ-Algebra unterscheidet man verschiedene Arten von Messbarkeit, z. B. Borel- oder Lebesgue-Messbarkeit.
Bei Realwertfunktionen f: X → R gilt als häufiges Kriterium: f ist messbar, wenn f^{-1}((-∞, t]) ∈ Σ für
In der Wahrscheinlichkeitstheorie ist eine Zufallsvariable eine messbare Funktion von einem Wahrscheinlichkeitsraum in R mit der
Messbarkeitstypen: Borel-Messbarkeit bezieht sich auf die Borel-σ-Algebra der reellen Zahlen; Lebesgue-Messbarkeit bezieht sich auf die Lebesgue-σ-Algebra.