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Messbarkeit

Messbarkeit bezeichnet in der Maßtheorie und Wahrscheinlichkeit die Eigenschaft einer Funktion oder einer Menge, im Rahmen einer gegebenen Maßstruktur sinnvoll erfasst zu werden. Gegeben ist ein Messraum (X, Σ, μ) mit einer σ-Algebra Σ auf X und einer Maßfunktion μ. Eine Teilmenge A ⊆ X ist genau dann messbar, wenn A ∈ Σ. Eine Funktion f: X → Y heißt messbar, wenn das Urbild jeder messbaren Menge in Y wieder messbar in X ist. Je nach Y und dessen σ-Algebra unterscheidet man verschiedene Arten von Messbarkeit, z. B. Borel- oder Lebesgue-Messbarkeit.

Bei Realwertfunktionen f: X → R gilt als häufiges Kriterium: f ist messbar, wenn f^{-1}((-∞, t]) ∈ Σ für

In der Wahrscheinlichkeitstheorie ist eine Zufallsvariable eine messbare Funktion von einem Wahrscheinlichkeitsraum in R mit der

Messbarkeitstypen: Borel-Messbarkeit bezieht sich auf die Borel-σ-Algebra der reellen Zahlen; Lebesgue-Messbarkeit bezieht sich auf die Lebesgue-σ-Algebra.

alle
reellen
t.
Alternative
Kriterien
nutzen
Erzeugungsmengen
wie
die
Borel-σ-Algebra.
Äquivalente
Formulierungen
existieren,
z.
B.
dass
die
Vorbilder
für
alle
offenen
Mengen
oder
alle
abzählbar
erzeugten
Mengen
messbar
sind.
Borel-σ-Algebra.
Eigenschaften:
Die
Summe,
das
Produkt
oder
die
Komposition
zulässiger
messbarer
Funktionen
ist
wieder
messbar;
Punktweise
Grenzwerte
von
messbaren
Funktionen
sind
ebenfalls
messbar,
insbesondere
unter
bestimmten
Konvergenz-
bzw.
Bedingungsbedingungen.
Die
Menge
der
messbaren
Funktionen
hängt
vom
gewählten
Messraum
ab.
Nicht-messbare
Mengen
existieren
unter
dem
Axiom
der
Wahl
(z.
B.
Vitali-Mengen);
ihr
Vorhandensein
zeigt,
dass
Messbarkeit
nicht
automatisch
gegeben
ist.
Messbarkeit
bildet
die
Grundlage
der
Integration
und
der
Wahrscheinlichkeit.