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Schiedsabkommen

Schiedsabkommen ist eine vertragliche Vereinbarung, in der sich die Parteien verpflichten, Streitigkeiten aus einem bestehenden oder künftigen Rechtsverhältnis durch Schiedsgericht zu lösen, statt die Gerichte eines Staates anzurufen. Es kann als eigenständiger Vertrag geschlossen werden oder als Schiedsklausel in einem zugrundeliegenden Vertrag enthalten sein. Schiedsvereinbarungen sind ein zentrales Instrument des internationalen Handels und der privaten Streitbeilegung.

Rechtliche Grundlage: Schiedsabkommen unterliegen in der Regel dem nationalen Schiedsrecht und internationalen Abkommen. Das New Yorker

Inhaltliche Merkmale: Ein Schiedsabkommen benennt in der Regel die Gegenstände des Streits, den Schiedsort (Sitz), das

Verfahrens- und Praxisaspekte: Bei einer vertraglich vereinbarten Schiedsordnung wird der Streit durch ein unabhängiges Schiedsgericht entschieden.

Vor- und Nachteile: Vorteile eines Schiedsabkommens sind Vertraulichkeit, Neutralität des Forums, fachliche Spezialisierung der Schiedsrichter und

Übereinkommen
von
1958
erleichtert
die
Anerkennung
und
Vollstreckung
von
Schiedssprüchen
weltweit.
Die
Praxis
wird
oft
durch
institutionelle
oder
ad-hoc
Schiedsverfahren
bestimmt,
etwa
nach
UNCITRAL-Modellgesetz
oder
durch
Regeln
von
Instituten
wie
ICC,
LCIA
oder
SIAC.
anwendbare
Recht,
die
Verfahrensregeln,
die
Anzahl
der
Schiedsrichter
und
die
Sprache
des
Verfahrens.
Es
unterscheidet
zwischen
einer
Schiedsklausel
in
einem
Vertrag
und
einem
eigenständigen
Schiedsabkommen,
das
nach
Streitbeginn
geschlossen
wird.
Die
Entscheidung,
das
Schiedsgericht,
der
Rechtsweg
und
Vollstreckung
sind
oft
vertraglich
festgelegt.
Schiedssprüche
genießen
in
vielen
Rechtsordnungen
weltweite
Anerkennung,
sind
aber
nur
einschlägig,
wenn
alle
Parteien
konsequent
an
die
Vereinbarung
gebunden
sind.
bessere
Durchsetzbarkeit
in
vielen
Rechtsordnungen.
Nachteile
können
Kosten,
längere
Verfahrensdauer
und
begrenzte
Kontrollmöglichkeiten
über
den
Ablauf
und
die
Entscheidungen
sein.
Schiedsabkommen
sind
gängig
im
internationalen
Handel,
Bau-
und
Investitionsrecht.