Schiedssprüche
Schiedssprüche sind Entscheidungen eines Schiedsgerichts oder eines einzelnen Schiedsrichters, die in einem privaten Schiedsverfahren getroffen werden. Sie sollen Streitfragen zwischen den Parteien lösen, ohne dass ein staatliches Gericht angerufen wird. Gegenstand kann eine Forderung, eine Verpflichtung zur Leistung oder eine Rechtsfolge sein; üblicherweise handelt es sich um wirtschaftliche Streitigkeiten. Ein Schiedsspruch entfaltet Bindungswirkung, sofern zwischen den Parteien eine gültige Schiedsvereinbarung besteht.
Verfahren und Inhalt hängen von der Schiedsordnung ab. In der Regel beginnt das Schiedsverfahren mit einer
Rechtswirkung und Vollstreckung: Schiedssprüche sind grundsätzlich bindend. In vielen Rechtsordnungen erfolgt die Vollstreckung der Entscheidung vor
Historischer Kontext: Historisch wurden Schiedssprüche insbesondere zur Beilegung von Fehden oder privaten Rechtsstreitigkeiten verwendet. In der
Etymologie und Abgrenzung: Schiedsspruch leitet sich von Schied (Arbitration) und Spruch (Entscheidung) ab. Er unterscheidet sich