Zwischenentscheidungen
Zwischenentscheidungen sind gerichtliche Entscheidungen innerhalb eines laufenden Verfahrens, die über Zwischenfragen entscheiden und den Kernstreit nicht endgültig entscheiden. Sie dienen dazu, den Verlauf des Rechtsstreits zu strukturieren und wichtige Vorentscheidungen zu treffen, ohne den gesamten Anspruchsszusammenhang abzuschließend zu klären.
Typische Bereiche, in denen Zwischenentscheidungen auftreten, umfassen Fragen der Zuständigkeit und Verfahrensbefugnis, die Zulässigkeit oder Tragweite
Die Abgrenzung zu einem Endurteil besteht darin, dass Zwischenentscheidungen den Streit nicht endgültig entscheiden, sondern nur
Zugang zu Rechtsmitteln gegen Zwischenentscheidungen hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab. In vielen Systemen besteht die
In der Praxis dienen Zwischenentscheidungen der effizienten Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten, der Klärung entscheidender Rechtsfragen vor dem