Home

Rückabwicklungen

Rückabwicklung bezeichnet den Prozess, durch den eine bereits durchgeführte Transaktion rückgängig gemacht wird, um die Parteien wieder in den Zustand vor Abschluss der Transaktion zu versetzen. Ziel ist es, das wirtschaftliche Gleichgewicht wiederherzustellen und unnötige Belastungen durch die zuvor getroffenen Vereinbarungen zu vermeiden.

Die Rückabwicklung kann auf vertraglichen Vereinbarungen beruhen oder durch gesetzliche Regelungen ausgelöst werden. Typische Rechtsgrundlagen sind

Im Finanz- und Handelsumfeld umfasst die Rückabwicklung die Aufhebung von Wertpapier- oder Derivategeschäften, Repo-Transaktionen oder anderen

Typischer Ablauf einer Rückabwicklung umfasst die Feststellung des Rückabwicklungsgrundes, rechtliche Klärung oder gerichtliche Entscheidung, Rückgabe der

Anfechtung
und
Widerruf
sowie
Ansprüche
nach
ungerechtfertigter
Bereicherung.
Im
Verbraucherrecht
gilt
etwa
das
gesetzliche
Widerrufsrecht
bei
Fernabsatz-
oder
Haustürgeschäften,
das
eine
Rückabwicklung
des
Kaufvertrags
ermöglicht.
Im
weiteren
zivilrechtlichen
Kontext
wird
Rückabwicklung
auch
durch
Anfechtungserklärungen
oder
durch
gerichtliche
Entscheidungen
herbeigeführt,
wenn
eine
Willenserklärung
anfechtbar
ist
oder
eine
rechtswidrige
Verfügung
vorliegt.
Finanztransaktionen,
etwa
wenn
Fehler,
Irrtümer,
Falschinformationen
oder
Rechtsmängel
vorliegen.
Ziel
ist
hier
die
erneute
Zuweisung
von
Vermögenswerten
und
die
Rückerstattung
von
Gegenleistungen,
wobei
der
Ablauf
oft
durch
vertragliche
Vereinbarungen,
Clearing-
und
Settlementprozesse
oder
gerichtliche
Entscheidungen
gesteuert
wird.
Gegenleistung
sowie
die
Übertragung
von
Titeln
oder
die
Rückzahlung
von
Geldern.
Risiken
und
Grenzen
ergeben
sich
aus
Fristen,
Verjährungsvorschriften,
möglichen
Verzögerungen
oder
Mehrfachverpflichtungen,
sowie
aus
der
Komplexität
der
betroffenen
Transaktionen.