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Rechtsanalysen

Rechtsanalysen bezeichnet systematische Untersuchungen von Rechtsnormen, Rechtsinstituten und Rechtsprozessen mit dem Ziel, Rechtsfolgen, Begründungen und Handlungsmöglichkeiten zu erkennen. Der Begriff wird in der Rechtswissenschaft ebenso wie in Politik, Verwaltung und Rechtsberatung verwendet. Rechtsanalysen unterscheiden sich von einer bloßen Beschreibung der Rechtslage dadurch, dass sie normative Argumentationen, Folgen und Gestaltungsoptionen berücksichtigen und in einen breiten politisch-rechtlichen Kontext stellen.

Zu den zentralen Methoden gehören die dogmatische Analyse zur Auslegung von Gesetzen und Verträgen, die teleologische

Anwendungsfelder reichen von Gesetzgebung, Regulierung und Compliance über gerichtliche Entscheidungen bis hin zu Unternehmensführung und öffentlicher

bzw.
zweckorientierte
Auslegung,
die
vergleichende
Rechtsanalyse
sowie
verfassungs-
und
verwaltungsrechtliche
Prüfungen.
Ergänzend
kommen
Rechtsfolgenabschätzung,
Risiko-
und
Wirkungsanalysen,
Kosten-Nutzen-
oder
Politikfolgenabschätzungen
und
die
Bewertung
von
Rechtswirkungen
auf
Grundrechte,
Rechtsstaatsprinzipien
und
faire
Verfahren
hinzu.
Quellen
sind
Gesetze,
Verordnungen,
Judikatur,
Rechtsliteratur
sowie
völker-
und
europarechtliche
Materialien;
in
der
Praxis
werden
auch
empirische
Daten
einbezogen,
um
normative
Argumentation
mit
evidenzbasierter
Begründung
zu
verbinden.
Politik.
Rechtsanalysen
dienen
der
Transparenz,
Vorhersagbarkeit
und
Rechtsverträglichkeit
von
Entscheidungen.
Herausforderungen
bestehen
in
der
Anerkennung
unterschiedlicher
Rechtsordnungen,
Unsicherheiten
bei
neuen
Rechtsentwicklungen,
interdisziplinärer
Komplexität
sowie
in
der
Notwendigkeit,
normative
Bewertungen
nachvollziehbar
zu
begründen.