Rechteübertragung
Rechteübertragung bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Rechtsposition von einer Person auf eine andere übergeht. Sie kann unterschiedliche Formen und Inhalte haben, je nachdem, ob es sich um Eigentum, vertragliche Ansprüche oder Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte handelt. Im deutschen Recht erfolgt eine Übertragung in der Regel durch vertragliche Vereinbarungen verbunden mit erforderlichen formalen Schritten.
Eine zentrale Form der Übertragung von Eigentum ist die Übereignung beweglicher Sachen nach den Vorschriften des
Eine weitere wichtige Kategorie ist die Abtretung von Forderungen oder sonstigen Rechten, die als Zession bezeichnet
Nutzungs- oder Verwertungsrechte, zum Beispiel Lizenzen an geistigem Eigentum, werden häufig vertraglich übertragen, ohne dass das
Rechteübertragung dient der Vermögensbewertung, Finanzierung, Nachfolgeplanung und der Verwertung von Vermögenswerten in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur.