Produktmängeln
Produktmängel bezeichnet man im deutschen Zivilrecht als Mängel an Waren oder Produkten, die deren vertraglich zugesicherte Eigenschaften, Funktionsfähigkeit oder Sicherheit beeinträchtigen. Sie können aus Herstellung, Planung, Kennzeichnung oder Lieferung resultieren und betreffen häufig Qualität, Beschaffenheit oder Menge.
Sachmängel betreffen die Ware selbst, etwa falsche Spezifikationen, Materialfehler oder eine mangelnde Funktionsfähigkeit. Rechtsmängel liegen vor,
Bei Kaufverträgen gilt grundsätzlich Gewährleistung. Der Käufer kann Nacherfüllung verlangen (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Ist das nicht
Die Produkthaftung regelt die Haftung des Herstellers bei Defekten, die zu Personen- oder Sachschäden führen. Sie
Im Umgang mit Produktmängeln empfiehlt sich zeitnahen Kontakt mit Verkäufer oder Hersteller, Dokumentation von Mängeln (Fotos,