Privateigentum
Privateigentum bezeichnet das rechtliche Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person an Gütern und Ressourcen. Dazu gehören Grund und Boden, Gebäude, bewegliche Sachen sowie immaterielle Güter wie Patente oder Urheberrechte. Privateigentum erlaubt dem Eigentümer Nutzung, Verfügung, Ausschluss anderer und Übertragung durch Verkauf, Schenkung oder Vererbung. In vielen Rechtsordnungen ist Privateigentum durch Gesetze geschützt, doch es kann zugunsten des Gemeinwohls eingeschränkt oder enteignet werden.
Historisch spielte Privateigentum eine zentrale Rolle in der Entwicklung kapitalistischer Gesellschaften. In der liberalen Philosophie wird
Rechtlich wird Privateigentum in unterschiedlichen Systemen geschützt. Grundlegende Rechte umfassen Besitz, Nutzung, Ausschluss und Veräußerung, die
Gegenwartsdebatten konzentrieren sich auf Effizienz, Innovationsanreize, Verteilungsgerechtigkeit und Marktmacht. In der Digitalisierung gewinnen Fragen zu Eigentum