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Privateigentum

Privateigentum bezeichnet das rechtliche Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person an Gütern und Ressourcen. Dazu gehören Grund und Boden, Gebäude, bewegliche Sachen sowie immaterielle Güter wie Patente oder Urheberrechte. Privateigentum erlaubt dem Eigentümer Nutzung, Verfügung, Ausschluss anderer und Übertragung durch Verkauf, Schenkung oder Vererbung. In vielen Rechtsordnungen ist Privateigentum durch Gesetze geschützt, doch es kann zugunsten des Gemeinwohls eingeschränkt oder enteignet werden.

Historisch spielte Privateigentum eine zentrale Rolle in der Entwicklung kapitalistischer Gesellschaften. In der liberalen Philosophie wird

Rechtlich wird Privateigentum in unterschiedlichen Systemen geschützt. Grundlegende Rechte umfassen Besitz, Nutzung, Ausschluss und Veräußerung, die

Gegenwartsdebatten konzentrieren sich auf Effizienz, Innovationsanreize, Verteilungsgerechtigkeit und Marktmacht. In der Digitalisierung gewinnen Fragen zu Eigentum

Eigentum
oft
als
natürliche
Freiheit
angesehen,
die
aus
Arbeit
oder
Vertrag
entsteht.
Kritiker
aus
marxistisch-sozialistischen
Richtungen
sehen
Privateigentum
an
Produktionsmitteln
als
Quelle
von
Ungleichheit
und
plädieren
für
kollektives
oder
staatliches
Eigentum
oder
strengere
Regulierung.
Privateigentum
an
Konsumgütern
bleibt
in
vielen
Modellen
als
gerechtfertigt
anerkannt,
solange
Gleichheit
und
Zugang
gewahrt
bleiben.
durch
Verträge,
Grundbücher
oder
Gerichtsurteile
umgesetzt
werden.
Beschränkungen
ergeben
sich
aus
Steuern,
Umwelt-
und
Bauvorschriften,
Planungsrecht
sowie
Enteignung
im
öffentlichen
Interesse.
Geistiges
Eigentum
–
Patente,
Marken,
Urheberrechte
–
gewährt
dem
Inhaber
zeitlich
befristete
Verwertungsrechte.
an
Daten,
Software
und
digitalen
Gütern
an
Bedeutung.
Regulierungen,
Steuern
und
Sozialpolitik
beeinflussen,
wie
stark
Privateigentum
geschützt
oder
eingeschränkt
wird,
und
wie
Eigentumsrechte
mit
Gemeinwohl,
Umweltzielen
und
sozialen
Sicherungssystemen
in
Einklang
gebracht
werden
können.