Privatanwendern
Privatanwendern bezeichnet in der Regel Privatpersonen, die Produkte oder Dienstleistungen für private, nicht-gewerbliche Zwecke nutzen. Im Unterschied zu gewerblichen Nutzern, Behörden oder Organisationen steht beim Privatanwender der persönliche Bedarf, Haushaltsgebrauch und Freizeit im Vordergrund. Anbieter passen Verträge, Lizenzen und Datenschutzbestimmungen häufig speziell an Privatanwender an; Nutzungsrechte in Endbenutzerlizenzen (EULA) oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterscheiden sich oft von kommerziellen Nutzungsrechten, etwa durch Beschränkungen bei Weitergabe, Vervielfältigung oder gewerblicher Nutzung. Die Beziehungen zwischen Verbrauchern und Anbietern unterliegen dem Verbraucherschutzrecht sowie nationalem und EU-Recht, das Privatanwendern bestimmte Rechte wie Widerruf, Gewährleistung und Transparenzvorgaben sichert.
Typische Bereiche, in denen Privatanwender aktiv werden, umfassen Unterhaltungs- und Haushaltsgeräte, Computer- und Softwareprodukte, Telekommunikation sowie
Datenschutz und Sicherheit spielen ebenfalls eine zentrale Rolle. Anbieter müssen Privatanwender über die Verarbeitung personenbezogener Daten