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Naturdenkmalen

Naturdenkmalen, auch als Naturdenkmale bezeichnet, sind bedeutsame Naturerscheinungen, die zum Schutz vor Zerstörung oder Veränderung ausgewiesen werden. Sie umfassen einzelne Bäume, Felsformationen, Höhlen, Wasserfälle, geologische oder geomorphologische Merkmale sowie kleinere Bestände oder Landschaften, die aufgrund ihrer Einmaligkeit, wissenschaftlichen Bedeutung oder ästhetischen Qualität besonders schützenswert sind. Die konkrete Ausweisung erfolgt in der Regel durch kommunale oder landesweite Behörden.

Rechtliche Einordnung und Verfahren: In Deutschland sind Naturdenkmale Teil des Naturschutzrechts. Die zuständige Behörde – häufig das

Schutznormen und Pflichten: Mit der Ausweisung gehen Schutzmaßnahmen einher, die Veränderungen, Zerstörung oder Nutzung der Naturdenkmale

Ziel und Bedeutung: Naturdenkmale dienen dem Erhalt beispielhafter Naturwerte, Forschungsmöglichkeiten und der Bildung der Öffentlichkeit über

Rathaus,
der
Kreis
oder
das
Landesamt
–
kann
ein
Objekt
oder
eine
Fläche
per
Verordnung
oder
Bescheid
zum
Naturdenkmal
erklären.
Die
Einträge
werden
in
entsprechenden
Listen
oder
Satzungen
geführt.
Die
genauen
Voraussetzungen
und
Verfahren
unterscheiden
sich
von
Bundesland
zu
Bundesland,
zielen
aber
darauf
ab,
den
Schutz
der
Merkmalsqualität
dauerhaft
sicherzustellen.
einschränken
oder
untersagen.
Das
umfasst
Eingriffe
in
Boden,
Wasserhaushalt,
Vegetation
und
Bauvorhaben;
in
der
Regel
bedarf
es
einer
Genehmigung
oder
vorheriger
Abstimmung
mit
der
behördlichen
Naturschutzstelle.
Eigentümerinnen
und
Eigentümer
tragen
Verantwortung
für
die
Pflege
und
Beachtung
der
Schutzvorschriften;
Verstöße
können
Bußgelder
nach
sich
ziehen.
naturkundliche
Zusammenhänge.
Sie
tragen
zum
Bewusstsein
für
Biodiversität,
Geologie
und
Landschaftsgeschichte
bei
und
sind
oftmals
öffentlich
zugänglich,
wobei
Besuchsregeln
zu
beachten
sind.