Naturdenkmalen
Naturdenkmalen, auch als Naturdenkmale bezeichnet, sind bedeutsame Naturerscheinungen, die zum Schutz vor Zerstörung oder Veränderung ausgewiesen werden. Sie umfassen einzelne Bäume, Felsformationen, Höhlen, Wasserfälle, geologische oder geomorphologische Merkmale sowie kleinere Bestände oder Landschaften, die aufgrund ihrer Einmaligkeit, wissenschaftlichen Bedeutung oder ästhetischen Qualität besonders schützenswert sind. Die konkrete Ausweisung erfolgt in der Regel durch kommunale oder landesweite Behörden.
Rechtliche Einordnung und Verfahren: In Deutschland sind Naturdenkmale Teil des Naturschutzrechts. Die zuständige Behörde – häufig das
Schutznormen und Pflichten: Mit der Ausweisung gehen Schutzmaßnahmen einher, die Veränderungen, Zerstörung oder Nutzung der Naturdenkmale
Ziel und Bedeutung: Naturdenkmale dienen dem Erhalt beispielhafter Naturwerte, Forschungsmöglichkeiten und der Bildung der Öffentlichkeit über