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Ausweisung

Ausweisung ist im deutschsprachigen Rechtsraum eine behördliche Maßnahme, durch die einer ausländischen Person die Einreise oder der Aufenthalt im Staatsgebiet untersagt wird oder die Verweisung aus dem Gebiet anordnet wird. Sie richtet sich typischerweise gegen Personen, die keine Staatsangehörigen des Landes sind und deren Anwesenheit als sicherheitsrelevant, störend für die öffentliche Ordnung oder rechtswidrig gilt. Die Ausweisung ist eine administrative Entscheidung und kann mit einem Ein- bzw. Wiedereinreiseverbot verbunden sein. In einigen Fällen wird sie sofort vollziehbar, was eine unverzügliche Durchsetzung ermöglicht.

In Deutschland erfolgt die Ausweisung vor allem auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes. Zuständig sind Behörden wie das

Auch in Österreich kommt der Begriff Ausweisung vor, gestützt auf das Fremdenrecht. Behörden wie die Bundespolizei

International beeinflussen EU-Richtlinien, wie die Rückkehrrichtlinie, die nationalen Verfahren. Grundrechte sichern eine faire Prüfung einzelner Fälle,

Ausländeramt
oder
die
Bundespolizei.
Gründe
sind
unter
anderem
Gefährdung
der
öffentlichen
Sicherheit
oder
Ordnung,
Verstöße
gegen
aufenthaltsrechtliche
Bestimmungen
oder
sicherheitsrelevante
Bedenken.
Die
Maßnahme
kann
eine
unmittelbare
Ausreise
anordnen
oder
ein
zeitlich
befristetes
bzw.
dauerhaftes
Ein-
oder
Wiedereinreiseverbot
begründen.
Gegen
eine
Ausweisung
bestehen
in
der
Regel
Rechtsmittel,
etwa
Widerspruch
oder
Klage
vor
Verwaltungsgerichten.
Die
Anordnung
kann
unter
bestimmten
Voraussetzungen
vorläufig
vollziehbar
sein,
um
die
Durchsetzung
zu
sichern.
oder
Verwaltungsgerichte
können
eine
Ausweisung
aussprechen,
wenn
Gründe
der
Sicherheit,
der
öffentlichen
Ordnung
oder
gesetzlicher
Vorgaben
vorliegen.
Folgen
sind
Ausschluss
von
Einreise
und
Aufenthalt
für
eine
bestimmte
Dauer
oder
dauerhaft;
Rechtsmittel
sind
möglich,
etwa
Beschwerde
beim
Verwaltungsgerichtshof.
Verhältnismäßigkeit
und
Rechtsmittel.