Ausweisung
Ausweisung ist im deutschsprachigen Rechtsraum eine behördliche Maßnahme, durch die einer ausländischen Person die Einreise oder der Aufenthalt im Staatsgebiet untersagt wird oder die Verweisung aus dem Gebiet anordnet wird. Sie richtet sich typischerweise gegen Personen, die keine Staatsangehörigen des Landes sind und deren Anwesenheit als sicherheitsrelevant, störend für die öffentliche Ordnung oder rechtswidrig gilt. Die Ausweisung ist eine administrative Entscheidung und kann mit einem Ein- bzw. Wiedereinreiseverbot verbunden sein. In einigen Fällen wird sie sofort vollziehbar, was eine unverzügliche Durchsetzung ermöglicht.
In Deutschland erfolgt die Ausweisung vor allem auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes. Zuständig sind Behörden wie das
Auch in Österreich kommt der Begriff Ausweisung vor, gestützt auf das Fremdenrecht. Behörden wie die Bundespolizei
International beeinflussen EU-Richtlinien, wie die Rückkehrrichtlinie, die nationalen Verfahren. Grundrechte sichern eine faire Prüfung einzelner Fälle,