Verwaltungsgerichtshof
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist das höchste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich. Er wirkt als Rechtsprüfer gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und der unteren Verwaltungsgerichte und klärt vornehmlich Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung öffentlich-rechtlicher Normen ergeben. In seiner Rechtsprechung steht die Rechtsanwendung im Vordergrund; Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen bleiben grundsätzlich bestehen, es sei denn, gesetzlich ist eine revisions- oder behelfsmäßige Prüfung zulässig.
Der VwGH gehört zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist damit die oberste Instanz für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgerinnen
Organisation und Verfahren: Der VwGH hat seinen Sitz in Wien und arbeitet in Senaten (Kammern) unter der
Verhältnis zu EU- und Konventionsrecht: Der VwGH berücksichtigt EU-rechtliche Vorgaben sowie die Europäische Menschenrechtskonvention und europäische