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Verwaltungsgerichtshof

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist das höchste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich. Er wirkt als Rechtsprüfer gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und der unteren Verwaltungsgerichte und klärt vornehmlich Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung öffentlich-rechtlicher Normen ergeben. In seiner Rechtsprechung steht die Rechtsanwendung im Vordergrund; Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen bleiben grundsätzlich bestehen, es sei denn, gesetzlich ist eine revisions- oder behelfsmäßige Prüfung zulässig.

Der VwGH gehört zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist damit die oberste Instanz für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgerinnen

Organisation und Verfahren: Der VwGH hat seinen Sitz in Wien und arbeitet in Senaten (Kammern) unter der

Verhältnis zu EU- und Konventionsrecht: Der VwGH berücksichtigt EU-rechtliche Vorgaben sowie die Europäische Menschenrechtskonvention und europäische

oder
Bürgern
und
der
öffentlichen
Verwaltung
in
vielen
Bereichen
des
Verwaltungsrechts.
In
bestimmten
Bereichen
gibt
es
jedoch
spezialisierte
Rechtswege
oder
eigene
Gerichte,
etwa
im
Steuer-,
Sozial-
oder
Asylrecht.
Der
VwGH
prüft
daher
vor
allem
Rechtsfragen,
die
der
Vollendung
administrativer
Entscheidungen
zugrunde
liegen,
und
hebt
Angelegenheiten
auf
oder
ändert
Entscheidungen
bei
Rechtsfehlern.
Leitung
eines
Präsidenten
bzw.
mehrerer
Vizepräsidenten.
Rechtsmittelfähig
sind
Beschwerden
und
Revisionen
auf
Rechtsfragen
gegen
Entscheidungen
der
Vorinstanzen.
Die
Entscheidungen
erfolgen
in
der
Regel
schriftlich;
in
bestimmten
Fällen
kann
es
zu
mündlichen
Verhandlungen
kommen.
Die
Rechtsprechung
des
VwGH
dient
der
Rechtsvereinheitlichung
und
wirkt
sich
auf
zukünftige
Verwaltungspraxis
aus.
Gerichtshofentscheidungen.
Seine
Entscheidungen
prägen
das
Verhältnis
von
Verwaltungsverwaltung
und
Grundrechten
im
österreichischen
Rechtssystem.