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Zuständig

Zuständig ist ein deutsches Adjektiv, das mit verantwortlich oder in Zuständigkeit befindlich umschrieben werden kann. Es bezeichnet Personen, Ämter oder Institutionen, die berechtigt sind, eine Aufgabe zu bearbeiten oder eine Entscheidung zu treffen.

In der Praxis wird zuständig häufig mit der Präposition für verwendet: zuständig für etwas bedeutet, dass diese

Zugehörige Substantive sind Zuständigkeit und Zuständigkeitsbereich. Zuständigkeit bezeichnet die rechtlich oder organisatorisch vergebene Befugnis, Entscheidungen zu

Herkunft und Gebrauch: zuständig leitet sich von der Substantivierung Zuständigkeit ab und wird vor allem im

Rolle
oder
Stelle
die
Verantwortung
in
diesem
Bereich
trägt.
Beispiele:
„Ich
bin
zuständig
für
den
Kundendienst.“
„Die
Behörde
ist
zuständig
für
die
Zulassung.“
Das
Adjektiv
kann
auch
attributiv
auftreten:
„die
zuständige
Behörde“,
„ein
zuständiger
Beamter“.
treffen.
Zuständigkeitsbereich
beschreibt
den
konkreten
Geltungsumfang
dieser
Befugnisse.
In
der
Praxis
können
Überschneidungen
oder
Konflikte
zwischen
Zuständigkeiten
auftreten,
die
oft
durch
Klärung
oder
formale
Abgrenzungen
geregelt
werden.
Verwaltungs-
und
Berufsalltag
verwendet.
Im
Gegensatz
zu
zuständig
bedeutet
zuständigkeitsorientiert
eher,
wer
formal
die
Kompetenz
hat,
während
verantwortlich
auf
persönliche
Haftung
oder
moralische
Pflicht
hinweist.
In
alltäglicher
Sprache
drückt
zuständig
aus,
wer
sich
um
eine
Aufgabe
kümmert
oder
wer
dafür
verantwortlich
ist.