Rückkehrrichtlinie
Die Rückkehrrichtlinie, offiziell die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, regelt gemeinsame Standards und Verfahren für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich unerlaubt in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten. Ziel ist es, eine humane Behandlung sicherzustellen, rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zu schaffen und eine wirksame Rückführung zu ermöglichen.
Geltungsbereich und Zweck der Regelung sind darauf ausgerichtet, dass illegale Aufenthalte in der Europäischen Union durch
Zu den wesentlichen Bestimmungen gehören Informations- und Verfahrensgarantien für den Betroffenen: rechtzeitig erhaltene Informationen in einer
Haftregelungen dienen der Sicherstellung der Durchführung der Rückführung und ergänzen das Verfahren zu deren Umsetzung. Haft
Kritikpunkte betreffen vor allem den Balanceakt zwischen Effizienz der Rückkehr und dem Schutz der Grundrechte sowie