EUMitgliedstaat
Ein EU-Mitgliedstaat ist ein souveräner Staat, der der Europäischen Union beigetreten ist und an deren Rechtsordnung teilnimmt. Die Mitgliedschaft basiert auf den EU-Verträgen und verpflichtet die Staaten zu Mitwirkung in Bereichen wie Binnenmarkt, Handel, Wettbewerb, Landwirtschaft, regionaler Entwicklung und gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik (CFSP). Mitglieder haben Einfluss auf die Gesetzgebung der Union über die wichtigsten Organe: den Europäischen Rat, den Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission. Die Regierungen verhandeln im Namen ihrer Länder; das Europäische Parlament wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Rechtlich gilt primäres EU-Recht; Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen setzen nationales Recht außer Kraft, weshalb EU-Recht in
Die Teilnahme an Politiken variiert: Viele Mitgliedstaaten gehören zum Binnenmarkt und zur Zollunion; einige nutzen den