EUVerträgen
EU-Verträge sind die verfassungsrechtliche Grundlage der Europäischen Union. Sie legen die Ziele der Union, ihre Kompetenzen, Entscheidungsverfahren, Institutionen und Grundrechte fest und bilden das bindende primäre Recht, dem nationales Recht untergeordnet ist. Die Verträge regeln, wie politische Maßnahmen beschlossen, der Haushalt festgelegt und wie Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Der derzeit geltende Rechtsrahmen ergibt sich aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag
Geschichtlich gehen die EU-Verträge auf die Nachkriegszeit zurück. Der Vertrag von Paris (1951) schuf die Europäische
Vertragsänderungen erfordern in der Regel die Zustimmung aller Mitgliedstaaten und deren nationale Ratifizierung, oft durch Parlamente