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untergeordnet

Untergeordnet ist ein deutsches Adjektiv, das eine relationale Abhängigkeit von einer höheren Instanz, Ordnung oder Autorität bezeichnet. Wörtlich setzt es sich aus unter- (unterhalb, geringer in Rang oder Bedeutung) und geordnet (geordnet, in eine Ordnung gebracht) zusammen. Es beschreibt etwas, das einer übergeordneten Stelle, Funktion oder Ebene untersteht, zum Beispiel eine untergeordnete Abteilung, eine untergeordnete Stellung oder eine untergeordnete Rolle. Das Gegenstück ist übergeordnet; Entsprechungen finden sich in Begriffen wie Vorgesetzter, Oberstelle oder Überordnung.

In der Arbeits- und Organisationswelt wird der Begriff häufig verwendet, um Rangstellung, Verantwortungsbereich oder Autorität zu

In der Grammatik bezeichnet man die Abhängigkeit eines Satzteils oder Satzes von einem anderen als Unterordnung.

Etymologisch gehört untergeordnet zur Subordination, dem Prinzip der Unterordnung in einer größeren Ordnung. Antonyme sind übergeordnet,

kennzeichnen.
Ein
Mitarbeiter
kann
untergeordneten
Anweisungen
folgen
oder
einer
untergeordneten
Abteilung
zugeordnet
sein.
In
militärischen
oder
Verwaltungskontexten
spricht
man
von
untergeordneten
Einheiten
oder
Unterabteilungen.
Die
bekannteste
Form
ist
der
Nebensatz,
der
in
der
Regel
durch
eine
Konjunktion
wie
dass,
weil
oder
wenn
eingeleitet
wird
und
sprachlich
dem
Hauptsatz
untergeordnet
ist.
Damit
wird
der
Sinnzusammenhang
durch
hierarchische
Beziehungen
ausgedrückt.
vorgesetzt
oder
dominant;
verwandte
Begriffe
sind
Unterordnung,
Nebensatz
sowie
der
Gegenpol
des
Hauptsatzes
in
der
Grammatik.