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Naturdenkmale

Naturdenkmale sind einzelne, besonders schützenswerte Naturgüter oder Naturphänomene. Sie werden aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Schönheit, Seltenheit, wissenschaftlichen Bedeutung oder historischen Bedeutung unter Schutz gestellt. Naturdenkmale unterscheiden sich von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten, in denen größere Gebiete geschützt werden.

Der rechtliche Rahmen variiert in Deutschland nach Bundes- und Landesrecht. In der Praxis erfolgt die Festsetzung

Der Schutzzweck besteht darin, das Naturdenkmal in seinem gegenwärtigen Zustand zu erhalten. Veränderungen, Beschädigungen oder Zerstörungen

Typische Beispiele für Naturdenkmale sind markante Bäume, spektakuläre Felsformationen, Höhlen, Quellen oder besondere Biotope. Naturdenkmale ergänzen

von
Naturdenkmalen
durch
Gemeinden
oder
kreisliche
Behörden
meist
durch
Verordnung
oder
Satzung.
Die
Schutzwürdigkeit
wird
dabei
geprüft
und
der
konkrete
Schutzumfang
festgelegt.
Über
Vorgaben
und
Pflichten
entscheiden
die
zuständigen
Behörden,
wobei
in
der
Regel
Eingriffe
in
das
Naturdenkmal
nur
mit
Genehmigung
zulässig
sind.
sind
grundsätzlich
untersagt
oder
nur
mit
behördlicher
Genehmigung
zulässig.
Ausnahmen
können
zu
Zwecken
der
Sicherheit,
Pflege,
Forschung
oder
aus
zwingenden
Gründen
des
Allgemeininteresses
erlaubt
sein,
sofern
der
charakteristische
Bestand
erhalten
bleibt.
Eigentümerinnen
und
Eigentümer
sowie
Nutzende
haben
die
Pflicht,
das
Denkmal
zu
schützen
und
laufend
zu
überwachen.
andere
Schutzformen,
indem
sie
einzelne
Objekte
mit
besonderem
Wert
bewahren
und
so
zum
Verständnis
von
Natur-
und
Kulturlandschaften
beitragen.