Nachtarbeitsregelungen
Nachtarbeitsregelungen umfassen die rechtlichen Vorgaben, wie Nachtarbeit geregelt, organisiert und geschützt wird. Nachtarbeit bezeichnet in der Regel Arbeitsleistungen in den Nachtstunden, meist von rund 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr, wobei die genauen Zeiten je Rechtsordnung variieren können. Ziel ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sowie eine angemessene Gestaltung der Arbeitszeit.
In Deutschland gehören die zentralen Regelungen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und zu ergänzenden Vorschriften. Auf europäischer Ebene
Wichtige Inhalte betreffen Arbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten. Grundsätzlich darf die Arbeitszeit pro Tag acht Stunden nicht überschreiten;
Besonderer Schutz gilt für schwangere Frauen, stillende Mütter und Minderjährige. Nachtarbeit ist für diese Gruppen in
Tarifverträge, Betriebsräte und individuelle Vereinbarungen spielen eine bedeutende Rolle bei konkreten Ausgestaltung, Zuschlägen, Einsatzzeiten und Mitbestimmung.