Arbeitszeitgrenzen
Arbeitszeitgrenzen bezeichnen gesetzliche, tarifliche und vertragliche Vorgaben, die die Dauer der Arbeit, Pausen und Ruhezeiten, Nachtarbeit und Sonntags- bzw. Feiertagsruhe festlegen. Sie dienen dem Gesundheitsschutz, der Sicherheit am Arbeitsplatz und der sozialen Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Auf europäischer Ebene regelt die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG Mindeststandards, darunter eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Details. Die regelmäßige Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden pro Werktag;
Die Grenzen beeinflussen Gesundheit, Produktivität und Arbeitszufriedenheit und stehen regelmäßig im Fokus von Debatten über Flexibilität