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Arbeitszeitgrenzen

Arbeitszeitgrenzen bezeichnen gesetzliche, tarifliche und vertragliche Vorgaben, die die Dauer der Arbeit, Pausen und Ruhezeiten, Nachtarbeit und Sonntags- bzw. Feiertagsruhe festlegen. Sie dienen dem Gesundheitsschutz, der Sicherheit am Arbeitsplatz und der sozialen Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Auf europäischer Ebene regelt die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG Mindeststandards, darunter eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Details. Die regelmäßige Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden pro Werktag;

Die Grenzen beeinflussen Gesundheit, Produktivität und Arbeitszufriedenheit und stehen regelmäßig im Fokus von Debatten über Flexibilität

im
Durchschnitt,
einschließlich
Überstunden,
über
Referenzzeiträume
von
bis
zu
vier
Monaten.
Sie
verlangt
außerdem
eine
tägliche
Mindestruhezeit
von
11
Stunden
und
Ruhepausen
von
mindestens
20
Minuten
bei
längeren
Arbeitstagen.
Nachtarbeit
und
Schutzvorkehrungen
für
beschäftigte
Nachtarbeiter
ergänzen
die
Bestimmungen.
Nationale
Rechtsvorschriften
setzen
diese
Vorgaben
um
und
können
durch
Tarifverträge
angepasst
oder
erweitert
werden.
sie
kann
auf
bis
zu
zehn
Stunden
verlängert
werden,
sofern
innerhalb
eines
Ausgleichszeitraums
von
sechs
Monaten
eine
durchschnittliche
Arbeitszeit
von
maximal
acht
Stunden
gewährleistet
ist.
Zwischen
dem
Ende
einer
Schicht
und
dem
Beginn
der
nächsten
müssen
in
der
Regel
mindestens
elf
Stunden
Ruhe
liegen.
Bei
mehr
als
sechs
Stunden
Arbeitszeit
ist
eine
Pause
von
mindestens
30
Minuten
vorgeschrieben,
wahlweise
in
zwei
Pausen
zu
je
15
Minuten.
Sonntage
und
gesetzliche
Feiertage
sind
grundsätzlich
arbeitsfrei.
Nachtarbeit
unterliegt
besonderen
Schutzregelungen,
einschließlich
Gesundheitsvorsorge
und
ggf.
Zuschlägen
oder
Freizeitausgleich.
Arbeitszeiten
gelten
auch
für
Teilzeitbeschäftigte,
deren
Arbeitszeit
entsprechend
der
vertraglich
vereinbarten
Stundenzahl
gemessen
wird.
Arbeitgeber
sind
verpflichtet,
Arbeitszeiten
zu
dokumentieren,
um
die
Einhaltung
der
Vorschriften
sicherzustellen.
versus
Schutz.